PNOG: Was müssen Pflegeunternehmen in diesem Jahr umsetzen?
05.10.2026 / ID: 446825
Medizin, Gesundheit & Wellness
Die folgende Checkliste ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist als Managementprogramm für den Herbst und Winter gedacht.Priorität A – sofort1. PNOG-Szenarioanalyse durchführenDrei Szenarien rechnen:Szenario
A: Entwurf kommt weitgehend unverändert
Szenario
B: Leistungseinschnitte werden abgeschwächt
Szenario
C: Umsetzung verschiebt sich
Vor allem für B berechnen:Umsatz – Personalkosten – Sachkosten – Ergebnis – Liquidität.2. Personalproduktivität messenFür jede Einrichtung bzw. jeden Dienst:
produktive
Stunden
unproduktive
Stunden
Fahrzeit
Ausfallzeit
Überstunden
Leiharbeit
Verwaltung
Führung
analysieren.
3. Kundenprofitabilität untersuchen
Nicht jeder Kunde ist wirtschaftlich gleich.Bei ambulanten Diensten sollte der Deckungsbeitrag je Kunde berücksichtigt werden. Ein Kunde mit vielen kurzen Einsätzen und langen Fahrtwegen kann trotz hohen Umsatzes wirtschaftlich unattraktiv sein.4. Touren und Dienstpläne neu kalkulierenZiel:Mehr Pflegezeit beim Kunden – weniger Zeit zwischen Kunden.Priorität B – bis Herbst 20265. Digitalisierungsfahrplan erstellenFür jedes Projekt:
Investitionskosten
Einsparpotenzial
Personalentlastung
Amortisationszeit
Förderfähigkeit
Umsetzungszeit
berechnen.6. Neue ambulante Geschäftsmodelle prüfenInsbesondere:
Betreuungsdienst
Unterstützungsangebote
im Alltag
Verhinderungspflege
Akutversorgung
Überbrückungsversorgung
Tagespflege
quartiersbezogene
Versorgung
7. Regionales Netzwerk aufbauenKooperationspartner verbindlich strukturieren.
Nicht: „Wir kennen einen guten Hausarzt.“Sondern:„Wir haben eine definierte Versorgungskette für diesen konkreten Kundenbedarf.“Priorität C – bis Dezember 20268. Liquiditätspuffer erhöhenDie Pflegebranche wird nicht nur regulatorisch, sondern finanziell anspruchsvoller.Empfehlenswert ist deshalb eine Liquiditätsplanung von mindestens sechs bis zwölf Monaten mit mehreren Szenarien.9. Vergütungsstrategie vorbereitenDie mögliche Aussetzung der Tariftreue darf nicht dazu führen, kurzfristig die Personalstrategie zu wechseln.Stattdessen sollte jedes Unternehmen entscheiden:
Welche
Löhne sind marktgerecht?
Welche
Qualifikationen brauchen wir?
Welche
Zulagen sind wirtschaftlich sinnvoll?
Welche
Mitarbeiter können weiterentwickelt werden?
Welche
Tätigkeiten können anders organisiert werden?
10. Qualitätsmanagement verschlankenIch
Ich empfehle: Alle internen Prozesse auf den Prüfstand stellen.Ziel: Maximale Qualität mit minimalem Dokumentationsaufwand.Auch mal neue Softwares wie voize oder caidera prüfen.18. Unternehmensstrategiefür 2027–2030Aus meiner Sicht sollten Pflegeunternehmen ihr Geschäftsmodell künftig auf fünf Säulen aufbauen:Säule 1: PflegeDie klassische pflegerische Versorgung bleibt das Fundament.Säule 2: BetreuungBetreuungs- und Unterstützungsleistungen werden wichtiger.Säule 3: KrisenversorgungKurzfristige und flexible Versorgung kann ein wachsendes Geschäftsfeld werden.Säule 4: Prävention und BeratungJe früher ein Unternehmen in die Versorgung eingebunden wird, desto größer die Chance auf eine langfristige Kundenbeziehung.Säule 5: TechnologieDigitalisierung wird nicht mehr nur Verwaltungskosten reduzieren.Sie wird Bestandteil des eigentlichen Geschäftsmodells.19. Was Pflegeunternehmerinnen jetzt auf keinen Fall tun solltenFehler 1: Auf das endgültige Gesetz wartenDann bleiben möglicherweise nur wenige Monate zur Umsetzung.Fehler 2: Nur die Leistungsbeträge betrachtenDie viel größere Veränderung liegt in den Strukturen und Anreizen.Fehler 3: Digitalisierung mit Softwarekauf verwechselnErst Prozesse optimieren, dann digitalisieren.Fehler 4: Personal nur über Lohnkosten steuernProduktivität ist wichtiger als der nominelle Stundenlohn.Fehler 5: Jede Leistung anbietenNicht jedes zusätzliche Geschäftsfeld ist profitabel.Fehler 6: Belegung mit Wirtschaftlichkeit gleichsetzenEntscheidend ist der Ergebnisbeitrag – nicht allein die Anzahl der Bewohner oder Kunden.20. Mein Fazit:2026 ist das Jahr der VorbereitungDas PNOG ist zum Stand Ende August 2026 noch nicht beschlossen. Dennoch ist die Richtung der geplanten Reform deutlich. Die erfolgreichen Unternehmer*innen haben dies bei der Neutarifierung auch so gehandhabt.
Die Pflegeversicherung soll:
Leistungen
bündeln,
Prävention
stärken,
Angehörige
stärker unterstützen,
ambulante
Versorgung fördern,
Bürokratie
reduzieren,
Digitalisierung
beschleunigen,
Innovation
ermöglichen
und
gleichzeitig die Ausgaben stärker kontrollieren.
Für Pflegeunternehmen entsteht daraus kein reines Risiko. Es entsteht ein Strukturwandel. Ja, auch Kostenreduktionen für Versorger. Die Gewinner werden voraussichtlich nicht diejenigen sein, die am besten auf einzelne Gesetzes-paragraphen reagieren. Gewinnen werden Unternehmen, die bereits heute ihre Kosten kennen, ihre Prozesse beherrschen, ihre Mitarbeiter produktiv einsetzen, digitale Werkzeuge sinnvoll nutzen und ein starkes regionales Versorgungsnetzwerk aufbauen. Die wichtigste Managementaufgabe für die verbleibenden Monate des Jahres 2026 lautet deshalb: Nicht auf die Reform reagieren, sondern das Unternehmen reformfest machen.Wir agieren als Unternehmensberater dabei als Sparringspartner unserer Mandanten, um auch den wichtigen Blick von außen nehmen zu können.
Wer bis Dezember 2026 seine Wirtschaftlichkeit transparent gemacht, Personalproduktivität gesteigert, Prozesse verschlankt, Digitalisierung strategisch geplant und neue ambulante beziehungsweise regionale Versorgungsangebote vorbereitet hat, startet 2027 nicht als Getriebener der Gesetzgebung, sondern als Unternehmen, das die neuen Spielregeln kennt und für sich nutzen kann.Rechtlicher HinweisDieser Beitrag beschreibt den Stand des PNOG-Referentenentwurfs und der dazu veröffentlichten Informationen mit Stand 1. September 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einzelne Regelungen, Zeitpunkte und Detailvorgaben können sich im weiteren parlamentarischen Verfahren ändern. Für konkrete Umstellungs-, Vergütungs-, Personal- oder Investitionsentscheidungen sollten deshalb die endgültige Gesetzesfassung sowie die anschließend erforderlichen untergesetzlichen Regelungen und Landesvereinbarungen abgewartet bzw. fachlich geprüft werden.
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