TI-Pflicht für die Pflege: Warum Pflegeeinrichtungen jetzt handeln müssen
30.10.2026 / ID: 447955
Medizin, Gesundheit & Wellness
Münster, 30.10.2026 - Die Telematikinfrastruktur ist längst nicht mehr nur ein Thema für Arzt- und Zahnarztpraxen: Seit Juli 2025 sind auch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen gesetzlich zur Anbindung verpflichtet. Das Münsteraner IT-Systemhaus denkkontor warnt, dass der eigentliche Druck erst jetzt richtig steigt - wegen einer Frist zum Jahresende 2026.
Denn ab Dezember 2026 wird die Abrechnung mit den Pflegekassen schrittweise auf die Telematikinfrastruktur umgestellt. Pflegeeinrichtungen ohne funktionsfähige TI-Anbindung können ihre Leistungen dann perspektivisch nicht mehr abrechnen - für Betriebe, deren Existenz von regelmäßiger Abrechnung abhängt, ein ernstes Szenario. Hinzu kommt die elektronische Verordnung häuslicher Krankenpflege, die den digitalen Anschluss weiter unverzichtbar macht.
"In vielen Pflegediensten und Heimen ist das Bewusstsein noch nicht angekommen, dass die TI-Anbindung kein Kann, sondern ein Muss mit klarer Deadline ist", sagt Alexander Teske, Inhaber von denkkontor. "Und eine Anbindung entsteht nicht über Nacht: Institutionskarte, Heilberufsausweis, Kartenterminal, Software-Update - das braucht Vorlauf von mehreren Monaten. Wer bis zum Herbst wartet, gerät unnötig unter Druck."
Zur Ausstattung gehören unter anderem eine SMC-B-Institutionskarte, elektronische Heilberufsausweise, ein E-Health-Kartenterminal, der TI-Zugang sowie eine kompatible Pflegesoftware. Die laufenden Kosten werden über die TI-Pauschale refinanziert. denkkontor unterstützt Pflegeeinrichtungen im Münsterland bei der kompletten Anbindung - von der Beantragung der Karten bis zur Einbindung von Anwendungen wie ePA und KIM.
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Herr Alexander Teske
Meesenstiege 54a
48165 Münster
Deutschland
fon ..: 02501 5885577
web ..: https://www.denkkontor.com
email : info@denkkontor.com
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