Osteuropäische Pflegehilfen in deutschen Haushalten-Risiken und Fallstricke
27.01.2012 / ID: 45342
Medizin, Gesundheit & Wellness
Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst wie Humanis eine bedenkenswerte Alternative bei der häuslichen Rund um die Uhr Pflege.
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http://www.humanis-pflege.de
Humanis GmbH
Mozartstraße 1 76133 Karlsruhe
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