E-Zigaretten bleiben legal - auch in NRW
08.02.2012 / ID: 47078
Medizin, Gesundheit & Wellness
Bekannt sind die Millionenbelastungen des Gesunheitssystems, die durch die infolge des übermäßigen Konsums von Tabakzigaretten hervorgerufenen Gesundheitsschäden hervorgerufen wurden und werden. Amputierte Gliedmaßen, Lungenkrebs und die zahlreichen anderen nachweislich mit dem Tabakkonsum verbundenen langfristig zu behandelnden Krankheiten bedürfen der medizinischen Versorgung. Das ohnehin aufgrund der zahlreichen Abwanderungen in die privaten Krankenkassen und die kostenintensiven Inanspruchnahmen des solidarischen Gesundheitssystems durch demographisch nachteilige Veränderungen der Bevölkerung, verfestigen weiter die Schieflage von Einnahmen und Ausgaben.
Da bislang die gesundheitlichen Auswirkungen des Gebrauchs von E-Zigaretten unklar waren und sind, gab und gibt es keine gesicherten Aussagen. Die Folge ist, dass dem Verkauf der E-Zigaretten (http://vip-ezigarette.de/) kein gesetzliches Verbot aufgrund der Nichtbeachtung von Vorschriften des Arzneimittelrechts oder der Mißachtung von gesetzlichen Vorgaben zu Medizinprodukten entgegenstehen. Das folgt schon daraus, dass bereits fraglich ist, ob E-Zigaretten mit dem damit verbundenen Konsum der nikotinhaltigen Produkte überhaupt dem Schutzbereich dieser Vorschriften unterliegen.
Wie beispielsweise dem Internetartikel der WAZ Verlagsgruppe (WAZ) mit dem Titel "Experten halten Verbot der E-Zigarette in NRW für nichtig" entnommen werden kann, sind Rechtsexperten derzeitig dieser Meinung.
Unabhängig davon sollen und werden die E-Zigaretten in Nordrhein-Westfalen derzeitig lokal verboten.
Entsprechenden weiteren Internetberichten der WAZ zur Folge, seien aufgrund eines Erlasses des Gesundheitsministeriums bereits in Essen und anderen Städten lokale Verkaufsverbote für den Vertrieb der nikotinhaltigen Liquidflüssigkeiten eingeführt worden. Aufgrund des hohen Nikotingehaltes der Flüssigkeiten für die E-Zigaretten, handele es sich um Arzneimittel, so die Begründung. Da allerdings genauere Angaben fehlen würden, müssten noch entsprechende Proben genommen und geprüft werden.
Die Verbote für den Verkauf der nikotinhaltigen Liquide für die Benutzung der E-Zigaretten, sollen nach entsprechenden Aussagen der Kommunen und Behörden gegenüber Händlern und Apotheken notfalls zwangsweise mit Unterlassungsverfügungen und den damit korrespondierenden Zwangsgeldandrohungen durchgesetzt werden. Unabhängig davon seien Schadensersatzklagen nach entsprechenden weiteren Internetmeldungen der WAZ Verlagsgruppe aufgrund der durch die lokalen Verbote zu erwartenden ruinierten E-Zigarettenshops trotz dieser ungefestigten und ungesicherten Rechtslage nicht zu erwarten.
Aufgrund der unklaren Situation halten sich einige Städte und Gemeinden in Nordrhein - Westfalen mit einem entsprechenden Verkaufsverbot für die Liquide zur Nutzung von E-Zigaretten derzeitig zurück.
Stimmen aus der Ärzteschaft sehen allerdings in den E-Zigaretten aufgrund fehlender ausreichender Erkenntnisse nicht abschätzbare Risiken und raten bei der Handhabe zu entsprechender Vorsicht.
Als Fazit ist anzumerken, dass angesichts den vorliegenden Berichten die rechtlich als nicht abschließend geklärte Situation im Zusammenhang mit den Liquidstoffen für E-Zigaretten abzuwarten ist. Entsprechendes gilt für die davon abhängenden Verbote der Liquide für E-Zigaretten mit den Folgewirkungen.
Die E-Zigaretten sind unabhängig von den aktuellen Ereignissen derzeitig nach wie vor eine zumindest kostengünstige Lösung für Alternativraucher.
Zwar kosten E-Zigaretten in der Anschaffung etwas mehr. Allerdings sind E-Zigaretten in der dauerhaften Nutzung weitaus günstiger, weil die nachzukaufenden Liquids in der derzeitig vertriebenen Form mehrere Schachteln Zigaretten fast zum Preis von einer Schachtel tabakhaltiger Zigaretten ersetzen.
vip-ezigarette.de
Pavel Kutzmann
Echardinger Str. 55 81671 München
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