Pressemitteilung von Mario Hess

Private Krankenversicherung: Mit Tarifwechsel PKV-Beiträge senken


17.02.2012 / ID: 48316
Medizin, Gesundheit & Wellness

Viele Privatpatienten sind derzeit von Beitragserhöhungen betroffen. Um die Höhe ihrer Beiträge zu senken, dürfen Versicherungsnehmer jederzeit in einen anderen Tarif wechseln - das garantiert § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dass dieser Schritt aber von einem Großteil der privaten Krankenversicherungen unnötig erschwert wird, ergab eine aktuelle Umfrage der Fachzeitschrift Finanztest (Ausgabe 03/2012). Insgesamt nur 10 von 75 Befragten wurde der Tarifwechsel anstandslos gewährt. Die übrigen Kunden erhielten zunächst Ablehnungen, unter anderem sei kein vergleichbarer Tarif vorhanden, für den Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung nötig oder der gewünschte Tarif lediglich Neukunden vorbehalten. Das Finanzmagazin der Stiftung Warentest rät deshalb wechselwilligen Versicherungsnehmern, sich hartnäckig zu zeigen.

Tarifwechsel hilft sparen

Versicherungsgesellschaften sind prinzipiell nicht verpflichtet, Kunden über die Unterschiede zwischen ihrem alten und dem neuen Tarif aufzuklären. Wer wechseln will, muss sich entsprechend selbstständig oder mit Hilfe eines Beraters informieren. Der Tipp der Experten lautet: Privatpatienten sollten den Tarifwechsel generell schriftlich - inklusive Fristsetzung - bei ihrer Versicherung vorab nachfragen. Der Einsatz kann sich laut Finanztest-Befragung finanziell auszahlen: Wer sich durchsetzte, sparte im Vergleich zum bisherigen Tarif zwischen 100 und 500 Euro pro Monat an Prämien.

Bei Beitragserhöhung besteht Sonderkündigungsrecht

Findet der Versicherungsnehmer trotz intensiver Anstrengung keinen passenden Tarif bei seiner Versicherung, bleibt nach der Beitragserhöhung immerhin das Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen kann der Privatpatient seinen Vertrag auflösen und zu einem günstigeren PKV-Anbieter wechseln, wie sich auch auf http://www.versicherung-vergleichen.net/versicherung-wechseln nachlesen lässt. Allerdings sollte der Kunde vorher prüfen, inwiefern er bei diesem Schritt seine Altersrückstellungen ebenfalls mitnehmen kann. Versicherte, die erst ab dem 1. Januar 2009 der privaten Krankenversicherung angehören, dürfen auf gesetzlich abgesicherter Basis einen kalkulierten Anteil der Altersrückstellungen übertragen.

Mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie ein Online-Vergleich von über 1.000 Tarifen finden Interessierte unter http://www.versicherung-vergleichen.net/krankenversicherung/private-krankenversicherungen
Versicherung Vergleich Tarif PKV Krankenversicherung

http://www.versicherung-vergleichen.net/
Concitare GmbH
Mottelerstr. 23 04155 Leipzig

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