Pressemitteilung von Roland Frimmersdorf

Bessere Orientierung für Patienten


13.03.2012 / ID: 52050
Medizin, Gesundheit & Wellness

Villingen-Schwenningen, 13. März 2012 - Im Januar dieses Jahres haben das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Ziel ist es, Transparenz über die bereits bestehenden Rechte zu schaffen, deren Durchsetzung zu verbessern und Patienten beispielsweise bei Behandlungsfehlern besser zu schützen. Die Schwenninger Krankenkasse begrüßt diese Initiative und lud deshalb am 12. März zu einem Pressegespräch in ihre Zentrale ein. Gesprächsgäste waren Wolfgang Zöller (MdB, CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, und Siegfried Kauder (MdB, CDU). Zöller zeigte sich zufrieden mit dem Pressegespräch bei der Schwenninger: "Wir planen, dass der Gesundheitsausschuss des Bundestages bei einer seiner nächsten Sitzungen hier tagen wird."

Hintergrund des Entwurfs ist die unübersichtliche rechtliche Situation: Die Rechte von Patienten sind derzeit noch an vielen unterschiedlichen Stellen geregelt, beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch, in den Sozialgesetzbüchern oder im Arzneimittelgesetz. Einer Umfrage zufolge wissen fast zwei Drittel der Deutschen kaum etwas über wichtige Patientenrechte. Das kann dazu führen, dass Betroffene ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen - unter Umständen kann das sogar den Behandlungsprozess beinträchtigen. Deshalb hat sich die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung dazu verpflichtet, Patientenrechte mit Hilfe eines eigenen Gesetzes einheitlich und klar zu regeln und dadurch zu stärken.

"Wir begrüßen die Initiative für ein Patientenrechtegesetz. Das erleichtert Patienten die Orientierung und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum mündigen Patienten", sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger. "Wir informieren unsere Kunden bereits seit Jahren über ihre Rechte, beispielsweise bei Veranstaltungen zu Behandlungsfehlern, und unterstützen sie bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche", ergänzt Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger.

(Bildquelle: Die Schwenninger Krankenkasse)
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