Pressemitteilung von Daniel Görs

Krankenkassen-Inkasso und Unisex-Tarife: Versicherungsnehmer unter (Zeit-)Druck


28.04.2012 / ID: 58618
Medizin, Gesundheit & Wellness

Hamburg / Wentorf, 27. April 2012 - Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, haben die gesetzlichen Krankenkassen 2011 in 1,6 Millionen Fällen säumige Beitragszahlungen zur Vollstreckung an Inkassostellen übermittelt. 2010 lag diese Zahl noch bei 1,3 Millionen. Die Zahl der Vollstreckungen stieg damit um rund 23 Prozent. Also befanden sich 2011 300.000 Krankenversicherte mehr im Krankenkassen-Inkasso: soviel wie eine deutsche Großstadt. Insgesamt belaufen sich nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Außenstände auf gut 1,5 Milliarden Euro.

"Insbesondere Selbstständige sind häufig nicht in der Lage, die Beiträge pflichtgemäß zu überweisen. Auf Zeit zu spielen oder auf die Gnade der Kassen zu hoffen, verschlimmert die Lage jedoch nur, teilweise bis zur Privatinsolvenz. Stattdessen sollten sich Versicherungsnehmer rechtzeitig über Alternativen informieren und vergleichen", rät Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr (www.tarifcheck24.com).

Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember 2012 - Altverträge unterliegen Bestandsschutz

Die Bundesregierung hat mit dem jüngst vorgelegten Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) präzisiert. Dieser hatte am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) entschieden, dass geschlechtsspezifische Versicherungstarife dem allgemeinen Antidiskriminierungsgrundsatz widersprechen.

Die aktuelle Präzisierung durch die Bundesregierung besagt, dass alle Versicherungsunternehmen - also auch alle Anbieter von privaten Krankenversicherungen - ab dem 21. Dezember 2012 nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen. Altverträge, die vor dem Stichtag am Ende des Jahres abgeschlossen werden, unterliegen nach dem Willen der Bundesregierung aber dem Bestandsschutz. Die geschlechtsspezifischen Vor- und Nachteile der Altverträge behalten damit ihre Gültigkeit.

"Aufgrund der geringeren Lebenserwartung sind geschlechtsspezifische Tarife für Männer deutlich günstiger. Der Bestandsschutz garantiert, dass Männer auch nach dem 21. Dezember 2012 davon profitieren können - wenn sie denn vor dem Stichtag in eine private Krankenkasse gewechselt sind", kommentiert Versicherungsexperte Jan Schust. Wer vor diesem Stichtag noch in die private Krankenversicherung wechseln möchte, ist gut beraten, vorher die Angebote und Leistungen der Versicherungsanbieter zu vergleichen. Im Internet ist dies beispielsweise kostenlos und unverbindlich unter http://www.tarifcheck24.com/private-krankenversicherung/vergleich/ möglich.

Wechsel der Krankenversicherung: Nicht untätig bleiben, aber auch nicht überstürzt handeln

Auch wenn die Zeit durch die Einführung der Unisex-Tarife knapp wird, sollte ein Wechsel in das private Versicherungssystem nicht überstürzt stattfinden. Das private Krankenversicherungssystem hat gegenüber dem gesetzlichen System spezifische Vor- und Nachteile, die maßgeblich vom Alter, Einkommen und Familienstand abhängen. Ein wesentlicher Vorteil gesetzlicher Krankenkassen besteht etwa darin, dass Kinder kostenlos mitversichert werden können.

Außerdem unterscheiden sich auch die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander - trotz einheitlichem Beitragssatz. "Egal ob private oder gesetzliche Krankenversicherung - informierte Verbraucher stehen in medizinischer und finanzieller Sicht deutlich besser da. Mit dem reinen Aussitzen ist niemandem geholfen, wie die vielen Vollstreckungen zeigen, stattdessen sollte man sich möglichst frühzeitig über bessere Versicherungsangebote informieren", rät Jan Schust.
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