Pressemitteilung von Elke Harders

Pflege mit Sachverstand


Medizin, Gesundheit & Wellness

Arbeitsverdichtung drängt Pflegende in ein Korsett. So werden sie ihren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Welche Pflegekraft steckt nicht in dem Dilemma? Für erfahrene Pflegende ist die Situation aber keineswegs festgefahren. Denn die berufsbegleitende Weiterbildung eröffnet neue Perspektiven. Eine einjährige Ausbildung zum Pflegesachverständigen. Der Unterricht findet an einem Tag pro Woche statt.
Mit dieser Qualifizierung erstellen Pflegeprofis in Institutionen oder freiberuflich, unabhängige rechtssichere Gutachten für versicherte Privatpersonen, für Einrichtungen der stationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege oder im Auftrag von Sozialgerichten. Sie schätzen den Hilfebedarf von Menschen anhand der gesetzlichen Vorgaben treffend ein, was sich bei der Einstufung in eine Pflegestufe bezahlt macht. Letztendlich ist es ihrer frühzeitigen Einschätzung zu verdanken, wenn die Personalzahlen dem Aufwand entsprechen. Denn im stationären Bereich ist der Personalschlüssel an die Pflegestufen gebunden.
Für die Weiterbildung kommen examinierte AltenpflegerInnen, KinderkrankenpflegerInnen oder Gesundheits- und KrankenpflegerInnen in Frage, mit fünf Jahren Berufspraxis nach der Ausbildung. Neben rechtlichen Grundlagen, der Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach MDK-Richtlinien, Assessmentverfahren in der Begutachtung, Beratung, Gesprächsführung, Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens , Qualitätssicherung lernen sie sowohl die Grundlagen der Betriebswirtschaft als auch das notwendige Handwerkszeug für ihre Existenzgründung.
Mitarbeiter, die kompetent Pflegestufen beantragen oder notwendige Widersprüche bearbeiten, zahlen sich aus. Für diejenigen, die diese Weiterbildung nicht vom Arbeitgeber finanziert bekommen, lohnt sich die Investition aber auch, insbesondere, wenn sie selbstbestimmter arbeiten und die Weichen für ihre Karriere stellen möchten.
Pflege Weiterbildung Ausbildung Fortbildung Altenpflege Krankenpflege Existenztgründung Pflegesachverständige Pflegegutachter

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