Seriosität im Geschäft mit dem Unseriösen - Wie zuverlässig muss ein Seitensprung-Agent sein?
11.03.2013 / ID: 105543
Politik, Recht & Gesellschaft
11. März 2013. Wer Geschäfte mit "unseriösen Diensten" macht, sollte wenigsten selbst ein seriöser Geschäftsmann sein. In einem entsprechenden Fall, so die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com), musste sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen, wie seriös ein Seitensprung-Agent sein muss.
In diversen Anzeigen in der Tagespresse hatte der Betreiber einer Seitensprung-Agentur mit Partnervermittlung die Dienste seiner Geschäftsstelle angeboten. Diese umfassten das Genreübliche: Kontakte zu sexy Frauen, alles äußerst diskret, seriös und erfolgreich. Interessierte Männer bekamen in der Agentur gegen Geld eine Liste mit den Telefonnummern von Frauen, die angeblich an Seitensprüngen jeglicher Couleur und/oder einer Beziehung interessiert seien. Bei einer dieser gelisteten Damen war dies anscheinend nicht so. Sie beschwerte sich bei der Stadt über die zunehmende Zahl der männlichen Anrufer und deren eindeutiger Absichten, die die Angerufene gar nicht teilte. Die Stadt schickte einen Inkognito-Mitarbeiter zur Agentur. Dort gab sich der städtische V-Mann sehr interessiert und erhielt gegen eine Gebühr die Liste mit "willigen Frauen von 18 - 70". Die intensive Recherche ergab nun, dass der Betreiber der Agentur sein Gewerbe ohne Anmeldung betrieben hatte. Zusätzlich brachte er es in den Jahren zwischen 1997 und 2011 auf 13 Fälle von Geld- und Freiheitsstrafen. Als die Stadt dem Mann den Betrieb seiner Agentur mit sofortiger Vollziehung der entsprechenden Anordnung untersagte, wollte sich dieser vor dem Verwaltungsgericht (VG) Neustadt wehren. Der Gang zum Gericht brachte dem Kläger aber keinen Erfolg. Die wiederholte Begehung von Straftaten schließe die Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Seitensprung-Agentur aus; auch wenn die Straftaten keinen Bezug zum betriebenen Gewerbe aufweisen. Im konkreten Fall wurde dem Antragssteller die Häufigkeit seiner Straftaten zum Verhängnis. Sie zeige seine Neigung, die Rechtsordnung in strafbewehrter Weise zu verletzen.
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT oder unter http://www.pwb-law.com
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PWB Rechtsanwälte
Löbdergraben 11a 07743 Jena
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