Pressemitteilung von Ass. jur. Paul Malberg

Detektive und GPS-Ortung - "Wissen" bringt den Erfolg


20.08.2013 / ID: 132218
Politik, Recht & Gesellschaft

Am 04. Juni 2013 urteilte der BGH (Az. 1 StR 32/13) über die Frage der Strafbarkeit des heimlichen Einsatzes der GPS-Ortungstechnik an Kraftfahrzeugen durch Detektive.

Ohne dieses Urteil im Detail zu kennen -so muss man unterstellen-, distanzierten sich in der Folgezeit einige Unternehmen grundsätzlich von dem heimlichen Einsatz der GPS-Ortung.

Doch zur Klarstellung:
Zwar hat der BGH tatsächlich eine grundsätzliche Strafbarkeit des heimlichen Einsatzes von GPS bejaht, was übrigens nicht überrascht, sofern man die Systematik und die Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes kennt.

Er hat darüber hinaus jedoch auch die Bedingungen für einen legalen und damit straffreien Einsatz dieser Technik näher erläutert. Hierbei wurden zum Beispiel Parallelen zum Einsatz der heimlichen Videoüberwachung in Unternehmen erkennbar.

In der ersten Ausgabe von "COMPLIANCE AKUT" (erschienen Anfang August 2013)

http://www.proof-management.de/publikationen-presse-vortraege/publikationen/index.html

finden Sie unsere ausführliche Zusammenfassung, Erläuterung und Kommentierung der BGH-Entscheidung und gleichzeitig die wesentlichen vom BGH aufgestellten Voraussetzungen für einen legalen Einsatz der GPS-Technik.

Beim Lesen wird deutlich, dass insbesondere zur Aufdeckung von Straftaten in Unternehmen (siehe auch § 32 I 2 BDSG) die heimliche Verwendung von GPS durch Detektive auch in Zukunft eine wichtige Rolle einnehmen wird.

Die fundierte Analyse durch unsere Detektei zeigt abermals, wie wichtig auch die juristische Kompetenz neben der detektivischen ist, um alle legalen Möglichkeiten der Beweisermittlung zu kennen, für unsere Auftraggeber auszuschöpfen und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Dies ist eine der Kernkompetenzen der Wirtschaftsdetektei PROOF-MANAGEMENT GMBH, die von einem ehemaligen Unternehmensanwalt geführt wird, der als ZAD-geprüfter Detektiv nicht nur die investigativen Möglichkeiten in den Fokus stellt, sondern persönlich auch juristisch über alle Maßnahmen der Detektei wacht.
Zahlreiche Unternehmen und renommierte Anwaltskanzleien in Deutschland schätzen dieses wertvolle Wissen, das im Zeitalter von Datenschutzgesetzen noch nie so wertvoll war wie heute.

Selbstverständlich lässt sich dies durch namenhafte Referenzen belegen.

Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz http://www.proof-management.de oder http://www.tatort-arbeitsplatz.de und überzeugen auch Sie sich von unserer detektivischen und juristischen Kompetenz, die unterscheidet, bundesweit!
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http://www.proof-management.de
PROOF-MANAGEMENT GMBH
Im Zollhafen 24 50678 Köln

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