Pressemitteilung von Dirk Herr Dirk Dr Ciper

Ciper & Coll. für exzellente Presse- und Medienarbeit auf "Düsseldorfer Treff" von Journalisten gelobt.


14.10.2013 / ID: 140629
Politik, Recht & Gesellschaft

Ciper & Coll, die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und beim Schmerzensgeld - bundesweit - erhalten Lob aufgrund der professionellen Presse- und Medienarbeit auf ihrer Homepage:<br /><br />Mehrere Journalisten haben die Pressearbeit von Ciper & Coll., die auf dem Gebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechtes seit fast zwanzig Jahren spezialisiert und qualifiziert tätig ist, als "vorbildlich" bezeichnet. Keine andere Anwaltskanzlei bundesweit sei auf diesen Rechtsgebieten derart engagiert. Veröffentlicht werden fast im Tagesrhythmus Pressemeldungen zu Prozesserfolgen, außergerichtlichen Erfolgen und sonstige fachjuristische Mitteilungen, die von hoher Aktualität sind. Bei den Prozesserfolgen, die die Kanzlei bundesweit an nahezu sämtlichen Gerichten erzielen, handelt es sich grundsätzlich um eine Auswahl derjeniger Fälle, die vor Land- oder Oberlandesgerichten verhandelt werden. Dabei liegen die gerichtlichen Streitwerte bei jeweils über 5.000,- Euro.<br /><br />Kompetenz<br />Ciper & Coll gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen, den Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und den Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.<br /><br />Ortsnähe<br />Die Kanzlei ist bundesweit an zahlreichen Standorten mit einer hohen Anzahl an juristischen Mitarbeitern tätig. Die Kanzleistandorte sind auf der Homepage aufgeführt (s. http://www.ciper.de ).<br /><br />Spezialgebiet<br />Das Haupttätigkeitsgebiet der Anwälte ist das Arzthaftungsrecht. Unter dem Arzthaftungsrecht versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.<br /><br />Auch für den Arzt gilt, dass jeder Eingriff in die körperliche Integrität eines anderen Menschen den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt und sowohl zu einer strafrechtlichen Verfolgung (§§ 223 ff. StGB) als auch zu einer zivilrechtlichen Haftung aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 223 ff. StGB) führen kann. Um eine solche auszuschließen, bedarf es zunächst der Einwilligung des Patienten. Deren Wirksamkeit erfordert eine vorherige Aufklärung über die mit der Behandlung verbundenen spezifischen Risiken. Schließlich besteht ein Anspruch des Patienten auf eine fehlerfreie Durchführung der Behandlung. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt und erleidet der Patient infolge dessen einen Schaden, muss der Arzt, gemäß Arzthaftungsrecht, dafür einstehen.<br /><br />Das Arzthaftungsrecht kann ein sehr unübersichtliches Gebiet werden, da es eine spezialgesetzliche Regelung im Arzthaftungsrecht nicht gibt.
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http://www.ciper.de
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Kurfürstendamm 217 10719 Berlin

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