Ciper & Coll. , die Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht, Medizinrecht informieren:
22.10.2013 / ID: 142042
Politik, Recht & Gesellschaft
Ciper & Coll. Rechtsanwälte sind erfolgreich in Deutschland auf den Gebieten des Arzthaftungsrechtes/Medizinrechtes tätig. Die Anwälte informieren über aktuelle Prozesserfolge:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient oftmals gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Verspätete Tumordiagnose und unterlassene Radiochemotherapie, OLG Düsseldorf, Az. I 8 U 74/10
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Klägering befand sich im Januar/Februar 2005 in stationärer Behandlung in einer Düsseldorfer Klinik. Hier wurde eine Hysterektomie vorgenommen, anlässlich derer ein Karzinom fehlerhaft übersehen und nicht entfernt wurde. Eine Zweitoperation war erforderlich.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen hatte (Az. 3 O 81/08), kam der Arzthaftungssenat des OLG Düsseldorf zum Ergebnis, dass die Parteien sich vergleichsweise einigen sollten. Diesem Vergleichsvorschlag traten die Parteien näher. Die Gesamtschadenposition lieg im deutlich 5stelligen Eurobereich.
2.
Nicht indizierte Laparoskopie bei diagnostiziertem akuten Abdomen, OLG Dresden, Az. 4 U 1899/10
Chronologie:
Die Klägerin wurde im Jahre 2001 vom Notarzt mit einem akuten Abdomen in das Krankenhaus der Beklagten eingeliefert. Hier diagnostizierten die Ärzte zunächst eine extrauterine Schwangerschaft. Eine zweite Diagnose lautete über eine 'stielgedrehte Overialzyste'. Es wurde eine Laparoskopie vorgenommen, die intraoperativ zu Gefässverletzung führte.
Verfahren:
Mit der Sache war zunächst das Landgericht Leipzig befasst (Az. 6 O 3551/05) und sah die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt an. In der Berufungsinstanz vor dem OLG Dresden geht es nun noch um die Höhe der Ansprüche für die Klägerin. Der Haftpflichtversicherer der beklagten Klinik hat bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von pauschal 100.000,- Euro akzeptiert und gezahlt. Es geht daher noch im den immateriellen Vorbehalt, sowie den materiellen Schadenersatz für Vergangenheit und Zukunft. Es ist mit einer Gesamtregulierung von mehreren hunderttausend Euro zu rechnen.
3.
Fehlerhaft unterlassene Osteosynthese nach Ellenbogenfraktur, OLG Düsseldorf, Az. I - 8 U 90/10
Chronologie:
Der zum Zeitpunkt der Schädigung 12 Jahre alte Kläger stürzte im März 2006 beim Skateboardfahren auf seinen linken Ellenbogen. Er wurde mittels Krankenwagen ins Krankenhaus der Beklagten transportiert, wo eine Ellenbogenluxation diagnostiziert wurde. Die vorgenommene Operation wird als verspätet vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Duisburg (Az. 1 O 132/08) hat nach vorgenommener Beweisaufnahme die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hin regte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine vergleichsweise Klärung an, wonach dem Kläger eine pauschale Schadensumme zu zahlen sei, worauf sich die Parteien einliessen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
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