Pressemitteilung von Margit Dr. Bastgen

Banken haben Beratungs- und Fürsorgepflicht


13.12.2013 / ID: 149982
Politik, Recht & Gesellschaft

Rät eine Bank zum Investment in Fonds, hat sie ihre Beratungspflicht wahrzunehmen. Sie muss unaufgefordert die Höhe ihrer Provision beziffern. Zudem hat die Bank sämtliche bekannten Risiken des jeweiligen Investments zu kommunizieren. Dies gehört ebenso zur Fürsorgepflicht gegenüber dem Kunden, wie die Verantwortung, ein individuell auf dessen finanzielle Leistungsfähigkeit zugeschnittenes Investment-Paket zusammenzustellen.
2008 hatte eine Bank mithilfe eines Emissionsprospekts zur Beteiligung an Zweitmarkt-Schiffsfonds geraten. Binnen zehn Jahren prognostizierte der Prospekt einen Mittelrückfluss von 165 Prozent, obwohl Investitionen in Zweitmärkte generell riskant sind und marktbedingten Schwankungen unterliegen.
FAZ, Spiegel, Wirtschaftswoche, Focus, Handelsblatt oder Stiftung Warentest hatten seit 2004 vor einem Einbruch der Charterraten von Handelsschiffen und vor gravierend steigenden Betriebskosten gewarnt. Kunden haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegenüber ihrer Bank geltend zu machen. Eile ist geraten: Die Verjährungsfristen sind teilweise sehr kurz.
Schiffsfonds Banken Beratungspflicht Zweitmarkt Schadensersatz

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