Pressemitteilung von Dirk Herr Dirk Dr Ciper

Ciper & Coll. - die Rechtsanwälte für Patienten weiter auf Erfolgskurs: Fehlgeschlagene Hüftimplantation.


02.04.2014 / ID: 162662
Politik, Recht & Gesellschaft

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Essen - vom 23. März 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Hüftoperation mit Prothesenlockerung, LG Essen, Az. 1 O 53/12

Chronologie:
Der Kläger wurde 2010 im Krankenhaus der Beklagten behandelt. Diese implantierte eine zementfreie Hüft-TEP rechts. Dabei wurde eine zu kleine Prothese gewählt, so dass der Kläger unter massiven Schmerzen litt. Eine Revisionsoperation war erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Essen hat den Vorfall mittels eines fachorthopädischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter stellte im Ergebnis eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung fest. Daraufhin verurteilte das Gericht die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 7.500,- Euro und stellte zudem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu ersetzen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Klägervertreter werden nunmehr wiederum an die Gegenseite herantreten und diese zur Zahlung der materiellen Schäden, die noch zu spezifizieren sind, aufzufordern. Verweigert der Versicherer dieses erneut, kommt es zu einem Folgeprozess, dann wiederum vor dem Landgericht Essen, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Kurfürstendamm 217 10719 Berlin

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