Jobcenter: Widerspruch nach acht Jahren Bearbeitung abgelehnt
16.04.2014 / ID: 164117
Politik, Recht & Gesellschaft
16. April 2014. Dass die Mühlen der Behörden oft langsam mahlen, ist bekannt. "Wenn ein Jobcenter aber acht Jahre zur Bearbeitung eines Widerspruchs braucht, so ist das beschämend", so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD) aus Jena. Aber mit der richtigen Hilfe können Hartz-IV-Empfänger diesen Amtsstubenmief effektiv abwenden.
Eine Hartz-IV-Bezieherin aus Neuruppin musste acht Jahre auf Post vom Jobcenter warten. Im Jahr 2006 bekam sie für ihren Sohn plötzlich keine Sozialleistungen mehr und legte beim Jobcenter Ostprignitz-Ruppin (Nähe Neuruppin) Widerspruch ein. Nachdem die Behörde nicht antwortete, ging die Frau davon aus, dass der Widerspruch keinen Erfolg gehabt hätte. Jetzt - nach acht Jahren - bekam die Frau Post. Der Widerspruch, der im Jahr 2006 eingelegt wurde, wurde im Jahr 2014 abgelehnt. Uwe Hoffmann vom DSD (www.gegendiskriminierung.de): "Die Behörde hat natürlich mit keinem Wort erwähnt, warum die Bearbeitung acht Jahre dauerte. Eine Entschuldigung für die gab es natürlich auch nicht."
Auch wenn das ein extremer Einzelfall ist, kommt es gerade bei Hartz-IV Behörden immer wieder vor, dass die Bearbeitungszeit ungewöhnlich lange ist. Gerade für diese Menschen geht es aber oft um jeden Cent und jeden Tag. Der DSD-Geschäftsführer: "Wir kennen das Problem gut. Abgesehen davon, dass noch immer viel zu wenig Menschen ihre Hartz-IV Bescheide auf Korrektheit überprüfen lassen, kann man behördliche Untätigkeit mit einer Untätigkeitsklage bekämpfen. Bei uns übernehmen das Vertrauensanwälte, die sich bestens mit der Materie auskennen."
Dass verschiedene Jobcenter Hartz-IV Anträge nicht mit der nötigen Sorgfalt bearbeiten, beweisen die Statistiken. Allein im Jahr 2009 mussten 380.000 Hartz-IV Bescheide nachgebessert werden. DSD-Geschäftsführer Hoffmann: "Es ist für uns alle immer wieder ein schöner Moment, wenn wir einem in Not geratenen Hartz-IV Empfänger helfen können", so Hoffmann. Viele wüssten gar nicht, was ihnen tatsächlich zustehen würde und nähmen ihr Schicksal kampflos an.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
Weitere Informationen unter http://www.gegendiskriminierung.de
Jobcenter Hartz IV Gegendiskrimiinierung Diskriminierung Schutzverband Bearbeitung Bescheid Hartz-IV-Bescheid
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