Pressemitteilung von Leonhard W.J. Becker

U.S. CET Corporation informiert über die Gesellschaftsformen in den USA


Politik, Recht & Gesellschaft

Für den legalen Betrieb von Geschäften in den USA ist die Gründung einer US-Gesellschaft erforderlich. Wie auch in Europa, so gibt es auch in den USA unterschiedliche Rechtsformen, welche die Haftung eines Unternehmers beschränken. Die Ausnahme hiervon stellt die Sole Proprietorship dar.

A) Die Limited Liability Company (LLC)
Sie ist am ehesten vergleichbar mit der deutschen GmbH. Das Einkommen, welches von einer US-LLC im Ausland erwirtschaftet wird ist für äusländische Gesellschafter nicht steuerfrei und wird am Jahresende auf die Gesellschafter aufgeteilt und soit durch diese, mit deren persönlichen Steuersatz, zu versteueren.

B) Die Sole Proprietorship
Sie ist vergleichbar mit der deutschen GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Es ist hier zu beachten, dass weder die Sole Proprietorship, noch die GbR die Haftung des Unternehmers begrenzen.

C) Die Limited Partnership (LP)
Sie ist im großen und ganzen vergleichabar mit einer deutschen KG (Kommanditgesellschaft)

D) Die US-Corporation (Inc./Corp./Company/Corporation/Co)
Eine US-Corporation ist mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar und wird deshalb auch oftmals als US-AG bezeichnet. Für Ausländer eignet sich eine US-Corporation von allen amerikanischen Unternehmensformen am besten, insbesondere aufgrund ihrer vielen wirtschaftlichen und juristischen Vorteile, für eine Unternehmensgründung.

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