Ute Büchmann:
06.07.2014 / ID: 171772
Politik, Recht & Gesellschaft
Geschäftsführerin Ute Büchmann der Büchmann Seminare KG begrüßt die überfällige Ausweitung des berücksichtigungsfähigen Betreuungs-Angebotskatalogs als weiteren wichtigen Schritt in die Richtung, mehr Senioren in häuslicher Umgebung zu betreuen. Ute Büchmann betont: "Der Leistungskatalog der professionellen Seniorenassistenz findet sich im neuen Pflegestärkungsgesetz wieder. Ich fühle mich durch die gesetzliche Aufnahme der neuen Betreuungsinhalte konzeptionell bestätigt und bin auf die neue gesetzliche Lage bestens vorbereitet." Das am 4. Juli 2014 im Bundestag in erster Lesung beratene Pflegestärkungsgesetz ist geeignet, die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern.
Seniorenassistenten leisten Alltagshilfe und gehen auf die individuellen Bedürfnisse der Senioren ein. Dabei versteht sich die Seniorenassistenz als dritte Säule zwischen Pflege und Hausarbeit mit ihren Schwerpunkten Organisation des Alltags, Förderung der individuellen geistigen, körperlichen Fitness und sozialen Kompetenz . Somit spannt sich der Betreuungsbogen beispielsweise von der sachkundigen Begleitung bei Behördengängen und Auffrischung sozialer Kontakte bis hin zur Biographiearbeit.
Seit 2006 wurde der Leistungskatalog nach dem Plöner Modell unter dem Label Seniorenassistenz ständig weiterentwickelt und verfeinert. Ziel dieser neben der Pflege ergänzenden Dienstleistung ist es, den Senioren den Heimaufenthalt zu ersparen oder zumindest hinauszuzögern.
Nunmehr erkennt der Entwurf der Bundesregierung zum Pflegestärkungsgesetz die Notwendigkeit an, auch diese schon seit Jahren entwickelten Unterstützungsleistungen für Senioren, die im häuslichen Umfeld leben, als niedrigschwellige Betreuungsleistungen bzw. niedrigschwellige Entlastungsangebote zu berücksichtigen und finanziell zu fördern. Das neue Gesetz trägt damit dem Umstand Rechnung, dass häusliche Betreuung mehr bedeuten muss als "satt und sauber".
Pflegestärkungsgesetz Gröhe Gesundheitsministerium erste Lesung niedrigsschwellige Betreuungsleistungen
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