Quo vadis Selbstanzeige?
26.09.2014 / ID: 175776
Politik, Recht & Gesellschaft
Durch den Fall Hoeneß wurde die mediale Debatte über die erst 2011 verschärften Regeln für die steuerliche Selbstanzeige und deren Voraussetzungen erneut angeheizt. Die Luft für Steuersünder wird immer dünner, da nun der Gesetzgeber eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Regeln beabsichtigt.
Dennoch sind die Kunden immer wieder erstaunt, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater zu den Einzelheiten der bestehenden Gefahren befragen. Wir, die Rechtsanwälte von BLTS in Regensburg, werden von unseren Mandanten immer wieder gefragt:
Soll ich wirklich eine Selbstanzeige einreichen?
Wie hoch ist das Risiko erwischt zu werden?
Soll ich nicht noch ein Jahr warten, damit ein weiterer Veranlagungszeitraum verjährt?
Muss ich nun 5 oder 10 Jahre nacherklären?
Nach der Auffassung unseres Gesetzgebers ist Steuerhinterziehung schon lange kein Kavaliersdelikt mehr und muss deshalb konsequent bekämpft werden. Auf immer mehr Wegen wird das ursprünglich in den europäischen Nachbarländern garantierte Bankgeheimnis aufgeweicht, um an die sensiblen Daten zu gelangen. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten einer Selbstanzeige eingeschränkt und die Sanktionen im Falle der Entdeckung verschärft.
Ein Rechtswalt muss seinen Mandanten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung im Hinblick auf die oben genannten Fragen zwingend empfehlen eine Selbstanzeige einzureichen, da das Risiko einer Entdeckung quasi täglich zunimmt. Der Rat von einzelnen Kollegen und Steuerberatern, dass dieses Problem aussitzbar wäre halten wir für mehr als unseriös. Es ist seit längerem keine Frage mehr, ob man entdeckt werden wird. Nach der Auffassung von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist es lediglich eine Frage der Zeit, wann man entdeckt wird.
Wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte von BLTS in Regensburg empfehlen daher unseren Mandanten regelmäßig eine Selbstanzeige so schnell wie möglich beim Finanzamt einzureichen, um alle oben beschriebenen Risiken zu minimieren. Dafür garantieren wir auch bei der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine zeitnahe und umgehende Anfertigung der Selbstanzeige zur schnellstmöglichen Abgabe beim Finanzamt, damit Sie wieder ruhig schlafen können und Ihre Kapitalanlagen im Ausland nicht als Belastung ansehen müssen. Mit Einreichung der steuerlichen Selbstanzeige können die ausländischen Konten ebenso wie deutsche Konten geführt werden. Endlich ist Schluss mit dem jahrelangen Versteckspiel.
Haben auch Sie solche Überlegungen?
Vereinbaren Sie doch einfach einen Besprechungstermin bei BLTS in Regensburg - gern auch anonym - und lassen Sie sich kompetent von unseren Rechtsanwälten beraten. Gern können Sie sich auch vorab auf unserer Homepage http://www.blts-selbstanzeige.de (http://www.blts-selbstanzeige.de) informieren.
Weitere Informationen zur Selbstanzeige und über BLTS Regensburg sind unter:
http://www.blts.info/ (http://www.blts.info/)
und
https://de-de.facebook.com/BLTS.Rechtsanwaltskanzlei (https://de-de.facebook.com/BLTS.Rechtsanwaltskanzlei)
zu finden.
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Kumpfmühler Str. 3 93047 Regensburg
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