Pionier als "Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht"
08.10.2014 / ID: 176807
Politik, Recht & Gesellschaft
Frankfurt am Main
Seit mehr als 20 Jahren berät der Frankfurter Wirtschaftsanwalt Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann (CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte) seine Mandanten im Internationalen Wirtschaftsrecht. Seiner langjährigen Expertise im Internationalen Wirtschaftsrecht hat er nun - als einer der Ersten in Deutschland - auch eine äußere Form gegeben:
Er wurde nun von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
"Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht"
ernannt.
Getreu dem Motto "Man lernt nie aus", hat er 2014 im ersten Lehrgang zum Fachanwalt für int. Wirtschaftsrecht bei der DeutscheAnwaltAkademie in 15 Std. Klausuren seine theoretischen Spezialkenntnisse nachgewiesen. Mit über 90 internationalen beratenden sowie rechtsförmlichen Mandaten auch vor ausländischen Gerichten und Behörden innerhalb von drei Jahren, konnte Christoph Schließmann darüber hinaus seine praktische Erfahrung dokumentieren.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
-das Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
-das internationale Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
-das international vereinheitlichte Handelsrecht,
-das international vereinheitlichte Gesellschaftsrecht,
-das Europäische Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
-Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
-das internationale Steuerrecht,
-Rechtsvergleiche zwischen den Vertragsländern
Relevanz für internationale Klientel:
Deutschland ist eine Exportnation mit den sich daraus ergebenden vielfältigen internationalen Beziehungen in Beschaffung und Handel. Viele seiner Mandanten sind spezialisierte Mittelständler oder Aktiengesellschaften mit ausländischen Tochtergesellschaften, viele von ihnen suchen oder unterhalten ausländische Produktions- oder Handelsstandorte, wollen diese schließen oder ausweiten.
siehe neue Webpage: http://www.cps-schliessmann.de
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