BIRKENSTOCK erringt klaren Sieg vor Bundesarbeitsgericht
21.10.2014 / ID: 178038
Politik, Recht & Gesellschaft
Neustadt (Wied), 21. Oktober 2014 - Die Gewährung von Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer ist keine Diskriminierung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner heutigen Grundsatzentscheidung deutlich gemacht. Das Gericht folgte dabei den Argumenten von BIRKENSTOCK. Alle sieben Revisionsverfahren wurden als unbegründet abgewiesen. Zuvor waren die Kläger bereits am Arbeitsgericht Koblenz und dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gescheitert. Der Komfortschuhhersteller wurde in dem Verfahren von Hogan Lovells, Frankfurt a.M., vertreten.
Anlass für die Verhandlung vor dem BAG waren die Klagen von sieben Mitarbeitern der RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH. Das Unternehmen aus dem Konzernverbund der BIRKENSTOCK Group gewährt Mitarbeitern in der Produktion ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Kläger, die selbst 34 Tage Urlaub in Anspruch nehmen können, hielten dies das für Altersdiskriminierung. Die zwei Tage Zusatzurlaub, die das Unternehmen älteren Beschäftigten freiwillig gewährt, bewerteten sie als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG) - zu Unrecht, wie das BAG in seinen heutigen Urteilen deutlich machte. Der Forderung nach zwei zusätzlichen Urlaubstagen und mindestens 2.000 EUR Schadensersatz erteilten die Richter eine Abfuhr.
Jochen Gutzy, Pressesprecher der BIRKENSTOCK Group, begrüßt den heutigen Urteilsspruch: "Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist richtig. Körperlich arbeitende, ältere Arbeitnehmer brauchen länger für die Regeneration. Daher gewähren wir Mitarbeitern ab dem 58. Lebensjahr zwei zusätzliche Urlaubstage. Die Regelung soll ältere Arbeitnehmer vor übermäßiger körperlicher Beanspruchung schützen. Zwei Urlaubstage sind dafür angemessen. Mit dieser großzügigen Urlaubsregelung kommen wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitern nach, die meist über viele Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte hinweg für uns arbeiten."
Über BIRKENSTOCK
BIRKENSTOCK ist eine deutsche Erfolgsgeschichte. Die historischen Wurzeln des Familienunternehmens lassen sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen: Johann Adam Birkenstock wird im kirchlichen Archiv der hessischen Stadt Langenbergheim als "Untertan und Schuhmacher" erwähnt. Rund 120 Jahre später (1896) eröffnet Konrad Birkenstock in Frankfurt am Main zwei Schuhfachgeschäfte und startet mit der Herstellung von Fußbetteinlagen. 1963 kommt das erste Paar Sandalen auf den Markt, das die Welt im Sturm erobert: das Modell "Madrid". 1982 folgen die ersten fünf Modelle der Zehensteg-Sandale. Über die Jahre wächst das Sortiment weiter an - auf aktuell rund 800 Modelle. Seit gut 40 Jahren ist BIRKENSTOCK ein Global Player: Die überwiegend in Deutschland gefertigten Produkte werden in mehr als 80 Ländern verkauft. Sitz der Verwaltung der BIRKENSTOCK Gruppe ist Neustadt (Wied). Das Unternehmen ist in Deutschland an sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen vertreten und beschäftigt weltweit rund 2.000 Mitarbeiter.
Weitere Informationen unter http://www.birkenstock.com.
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BIRKENSTOCK Campus 53577 Neustadt/Wied
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