Schiffsfonds: Lange Vermögensberatung zu hohem Schadenersatz verurteilt
08.12.2014 / ID: 182580
Politik, Recht & Gesellschaft
(Bremen, 8. Dezember 2014) Das Landgericht (LG) München hat jetzt die Lange Vermögensberatung GmbH aus München zu insgesamt knapp 400.000 Euro Schadenersatz nebst Freistellung von weiteren wirtschaftlichen und steuerlichen Schäden verurteilt (Urteil vom 24.10.2014, Az.: 32 O 14521/13). Die Richter hielten es für erwiesen, dass der Vertrieb in seinen Werbeschreiben, die Investoren diverse Schiffsbeteiligungen schmackhaft machen sollten, "unzutreffende und irreführende Angaben" gemacht hatte. Erstritten hat das Urteil die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen.
"Ausschüttungen von mehr als 318 %" oder "volle Fungibilität" oder "maximale Rendite" oder "der sichere Rendite-Fonds" oder "maximale Sicherheit" - mit diesen und ähnlichen Superlativen verkaufte die Lange Vermögensberatung GmbH aus München jahrelang Schiffsbeteiligungen an Tausende Anleger in ganz Deutschland. "Die Gesellschaft galt als einer der größten freien Vertriebe für Schiffsfonds. Ihr Gründer saß und sitzt in mehr als 100 Beiräten von Fondsgesellschaften", erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.
Ahrens weiter: "Um möglichst viele gutgläubige Investoren zu gewinnen und somit hohe Provisionen zu verdienen, hat es die Lange Vermögensberatung offenbar mit der Wahrheit nicht genau genommen. Um nicht zu sagen: Man hat dreist gelogen." Das Landgericht München jedenfalls attestierte der angeblichen Vermögensberatung, sie habe "in den Aussendungsschreiben unzutreffende und irreführende Angaben getätigt."
Deshalb muss die Lange Vermögensberatung GmbH nun auf Geheiß des LG München dem Kläger, einem Investor aus Mainhausen bei Frankfurt a. M., rund 400.000 Euro Schadenersatz zahlen, ihn von entsprechenden Rückforderungen und auch von steuerlichen Schäden freistellen. Die Lange Vermögensberatung GmbH hatte dem Kläger seinerzeit die Beteiligung an diversen Schiffsfonds empfohlen und schließlich auch verkauft. Der Anleger hatte den Informationsschreiben "seines" Beraters vertraut. Ein fataler Fehler, wie sich später herausstellte. "Die Schiffsfonds gingen reihenweise in die Insolvenz, der Anleger verlor sein Geld", erklärt KWAG-Partner Ahrens.
Vor dem LG München wollte man bei der Lange Vermögensberatung GmbH plötzlich von den Zusicherungen in den früheren Informationsschreiben nichts mehr wissen. Der Anleger habe selbstverständlich die Fondsprospekte erhalten, in denen die Risiken richtig dargestellt waren. Bei einem sorgfältigen Studium der Prospekte hätte der Investor schnell erkennen können, dass die Zusicherungen in den Schreiben falsch waren.
"Dreister geht es nicht", empört sich Fachanwalt Ahrens. "Wäre hier nicht bereits eine strafrechtliche Verjährung eingetreten, wir hätten über eine Strafanzeige wegen Betrugs nachgedacht." Auch in der Urteilsbegründung des LG München mangelt es nicht an deutlichen Worten. Etwa: "Die gezielt irreführenden Angaben der Beklagten können nicht durch die Übergabe des Prospekts korrigiert werden."
Die Entscheidung des LG München ist ein Lichtblick für Tausende private Anleger, denen die Lange Vermögensberatung GmbH seinerzeit die Beteiligung an Schiffsfonds "mit falschen Versprechungen aufgeschwatzt hatte", so Ahrens. Er rechnet damit, dass Hunderte weitere Klagen folgen werden. Wobei Ahrens die Risiken nicht verschweigt. Denn "es handelt sich bei der Lange Vermögensberatung um eine GmbH mit beschränktem Haftkapital." Falls sich die Schadenersatzklagen häuften, sei damit zu rechnen, dass die Eigentümer ihr Unternehmen in die Insolvenz schickten. Ahrens: "Investoren müssten dann umgehend prüfen, ob gegen die Privatperson Lange im Wege der sogenannten Durchgriffshaftung vorgegangen werden kann."
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