U.S. CET Corporation informiert: Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA
31.01.2015 / ID: 186263
Politik, Recht & Gesellschaft
Die U.S. amerikanische Kapitalgesellschaft, die "Corporation", ist selbständiges Steuersubjekt und unterliegt daher der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Einkünfte einer U.S. Corporation werden daher unabhängig vom Status der Gesellschafter direkt besteuert. Im Gegensatz zum Steuerrecht in der Bundesrepublik, wo eine Doppel-besteuerung von Gesellschaftern und Körperschaft grundsätzlich vermieden wird, unterliegen die Kapitalerträge der amerikanischen Körperschaften der Doppelbesteuerung: Erträge einer Kapitalgesellschaft unterliegen daher zunächst der Körperschaftssteuer und bei Ausschüttung von Dividenden erneut der Einkommenssteuer der Gesellschafter (in Deutschland seit 2002 nunmehr allerdings nur noch zum halben Steuersatz), ohne dass hier eine Anrechnung erfolgen würde. Gleiches gilt bei der Vereinnahmung der Dividenden in der Bundesrepublik. Auch hier unterliegen die amerikanischen Ausschüttungen der vollen deutschen Einkommenssteuer, es sei denn, die Dividende unterliegt bei Körperschaften als Dividendenempfänger dem sog. Schachtelprivileg und wird thesauriert, also nicht an natürliche Personen ausgeschüttet; nur in diesem Fall verbleibt die US Dividende für den Zeitraum der Thesaurierung in der Bundesrepublik steuerfrei.
Weitere Informationen unter: USCET (http://uscet.com)
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U.S. CET Corporation
2272 Airport Rd. S. | Suite 210 34112 Naples, Florida
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U.S. CET Corporation
P.O. Box 8865 34101 Naples, FL (USA)
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