Die Telekom muss wieder einstellen
26.06.2015 / ID: 198848
Politik, Recht & Gesellschaft
Tausende ehemalige Telekom- und spätere Vivento Customer Services-Mitarbeiter könnten von der Telekom wieder eingestellt werden - wenn sie dies einklagen. Das wurde vor wenigen Wochen durch das Arbeitsgericht Lüneburg bestätigt. Niederlassungen des Unternehmens gab es u.a. in Dresden, Halle und Magdeburg sowie verschiedenen Städten und Gemeinden in den alten Bundesländern.
Vorausgegangen war ein fast vergessener Beschluss des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011. Der folgenschwere Inhalt beider Urteile stellt klar, dass ehemalige Angestellte der Deutschen Telekom AG auch nach über sieben Jahren wieder zu alten Konditionen aufgenommen werden müssen. Entschieden wurde dies speziell für Mitarbeiter, die über einen Betriebsübergang in die Vivento Customer Service GmbH eingegliedert wurden. Bei einer Rückkehr erhalten sie künftig regelmäßig tarifvertragliche Gehaltserhöhungen und sind nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und Erreichen der Altersgrenze von 50 Jahren unkündbar.
"Die Mitarbeiter wurden nicht ordnungsgemäß über den Betriebsübergang in die Vivento Customer Services und dessen rechtliche Folgen unterrichtet", erklärt der in Leipzig ansässige Fachanwalt Daniel Frick, der in einem vergleichbaren Fall mehrere ehemalige Telekom-Angestellte aus dem gesamten Bundesgebiet vertritt, die bei der Schwestergesellschaft der VCS, der Vivento Technical Service GmbH (VTS), beschäftigt wurden. "Es gibt die rechtskräftige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Jeder ehemalige Telekom-Mitarbeiter, der durch den Betriebsübergang zur VCS kam, kann sich darauf berufen." Dies geht auch noch heute. Denn bei einem fehlerhaften Unterrichtungsschreiben gilt das Widerspruchsrecht grundsätzlich unbefristet. So hatte bei dem jüngsten Urteil des Arbeitsgerichtes Lüneburg eine ehemalige Telekom-Mitarbeiterin erst am 30.07.2014 widersprochen - über 7 Jahren nachdem sie in die Vivento Customer Service "abgeschoben" wurde. Trotz allem sollte man sich mit der Klage nicht zu lange Zeit lassen. "Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrechts", begründet der Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Frick.
http://www.ssf-recht.de/
SOMMERFELD VAN SUNTUM FRICK
Petersstraße 15 04109 Leipzig
Pressekontakt
http://www.wundr.de/
W&R Media KG
Trufanowstr. 33 04105 Leipzig
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.07.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Online-Glücksspiel: Rückforderungen von mehr als 100.000 Euro möglich
Online-Glücksspiel: Rückforderungen von mehr als 100.000 Euro möglich
28.07.2026 | Dr. Pestel Finanzplanung GmbH
Generationenplanung beginnt mit Verantwortung
Generationenplanung beginnt mit Verantwortung
27.07.2026 | Wagener & Wagener GmbH
Einen Monat nach der Reform: Wie Digitalisierung und KI die Sanktionsdebatte versachlichen können
Einen Monat nach der Reform: Wie Digitalisierung und KI die Sanktionsdebatte versachlichen können
27.07.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Dürfen Großeltern nach der Trennung ihre Enkel sehen?
Dürfen Großeltern nach der Trennung ihre Enkel sehen?
27.07.2026 | Yoga Vidya e.V.
Eine Milliarde gute Taten für einen Weltrekord
Eine Milliarde gute Taten für einen Weltrekord

