VKD zur morgigen Sitzung des Bundesrates: Gesetz bleibt eine Mogelpackung - Die wesentlichen Baustellen werden in die Zukunft vertagt
09.07.2015 / ID: 199999
Politik, Recht & Gesellschaft
(Mynewsdesk) Berlin, d. 9. Juli 2015. Den Bundesländern ist die finanzielle Lage vieler Krankenhäuser offensichtlich klar. Das zeigen die Ausschussempfehlungen für die morgige Bundesratssitzung zur Änderung des Entwurfs für ein Krankenhaus-Strukturgesetz. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt das Bemühen der Länder, die mit dem Gesetz geplanten zum Teil tiefen Einschnitte abzumildern.
Dennoch lenken die Vorschläge der Länder auch vom eigenen Versagen ab: „Die Länder, die seit Jahren ihre gesetzliche Pflicht zur Förderung von Regelinvestitionen unterlaufen, können und wollen offensichtlich nicht über ihren Schatten springen. Das ist enttäuschend“, kommentiert Dr. Josef Düllings, Präsident des VKD, vor der morgigen Sitzung des Bundesrates. Die so genannte Strukturreform ist ein Basteln an vermeintlichen Problemen. Sie bleibt aus Sicht der Krankenhäuser eine Mogelpackung. Es bleibt bei der Unterfinanzierung der Investitionen in Höhe von etwa 3 Milliarden Euro pro Jahr. Es bleibt bei der Unterfinanzierung der Personalkosten infolge der Preis-Tarif-Schere von etwa 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Und es bleibt bei der Unterfinanzierung der ambulanten Notfälle im Krankenhaus von etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr. Einen Gesetzentwurf, der vor allem durch gesetzgeberische Unterlassungen gekennzeichnet ist, als „solide Arbeitsgrundlage für die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland“ zu bezeichnen (Bundesgesundheitsminister Gröhe), erschließt sich weder den Patienten, noch den Mitarbeitern.
„Die Mitglieder unseres Verbandes werden den Sommer dafür nutzen, vor Ort mit Abgeordneten zu sprechen und ihnen die Situation der Krankenhäuser, vor allem die Auswirkungen der zum Teil seit Jahren schwelenden, ungelösten Probleme zu schildern. Nur der großen Einsatzbereitschaft und auch Leidensfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass die Krankenhäuser in Deutschland noch immer auf so hohem Niveau ihre Patienten versorgen. Auf Dauer geht das so nicht weiter. Richtige Strukturveränderungen sind notwendig, die ihren Namen auch verdienen. Der VKD hat hierfür bereits weitreichende Vorschläge gemacht, auf die bisher die Politik nicht eingegangen ist. Halbgare Kompromisse zwischen Bund und Ländern helfen nicht.
Schon jetzt zeichnet sich mit dem Krankenhaus-Strukturgesetz eine weitere Ausdünnung der Personaldecke in den Krankenhäusern ab. Seit Jahren schreiben 40 bis 50 Prozent der Kliniken rote Zahlen, weil die Rahmenbedingungen (bis auf das kurzzeitige Hilfsprogramm 2013) seit Verabschiedung des GKV-Finanzierungsgesetzes 2010 durch den Gesetzgeber kontinuierlich verschlechtert wurden. Gleichzeitig wurde die öffentliche Anspruchshaltung gegenüber Krankenhäusern durch mediale Skandalisierung sowie eine politische Rhetorik der "besten Qualität" in unverantwortlicher Weise nach oben geschraubt. Nach dem Sozialgesetzbuch V müssen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§ 12 SGB V).
Beides führt nicht, wie von Krankenkassenseite und Teilen der Politik erhofft, zur vermehrten und lautlosen Schließung von Krankenhäusern. Vielmehr findet ein gefährlicher Prozess der schleichenden finanziellen und personellen Auszehrung der Krankenhäuser statt, der zu steigenden Risiken für die Betriebssicherheit, Hygiene, Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung in den Kliniken führt.
Dr. Josef Düllings: „Auch mit Blick auf die Krankenhausversorgung im Wahlkreis der Bundestagsabgeordneten wie auch der Landtagsabgeordneten appellieren wir an alle maßgeblichen Entscheider, ihren Einfluss geltend zu machen und für substanzielle Änderungen im Gesetzentwurf einzutreten. Aus unserer Sicht sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
* Erklärung der Bundesländer, binnen welcher Frist sie endlich ihren gesetzlichen Pflichten gemäß dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nachkommen wollen. Nach der Gesetzeslage und einem verifizierten Investitionsbedarf von mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr muss eine jährliche Investitionssumme von derzeit rund 2,8 Milliarden Euro als Dauerverstoß gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz gewertet werden.
* Fortgeltung des Versorgungszuschlags und Begrenzung der Vergütungsabschläge auf zwei Jahre mit gesetzlich geregelter Abschlagshöhe („Fixkostendegression“).
* Abbau der Preis-Tarif-Schere durch eine sachgerechte Fortschreibung der Preise für Krankenhausleistungen auf Landesebene. Die tatsächliche Tarifsteigerung sollte dabei als Orientierungsgröße eine Grundlage für die Preisverhandlungen auf Landesebene sein.
* Gemeinsame Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser einschließlich der Vereinbarung gesonderter Vergütungsregelungen für Kliniken.
* Verdoppelung des Strukturfonds auf 2 Milliarden Euro zur Förderung des dringend nötigen Strukturwandels der Krankenhausversorgung. Dabei muss es primär um Strukturkonzentration gehen, nicht um Abbau, da die Kapazitäten infolge der demografischen Alterung in den nächsten Jahren benötigt werden. Man sollte nicht den gleichen Fehler machen wie beim Abbau der Medizinstudienplätze Ende der 1990er Jahre, der mit zum Ärztemangel beigetragen hat.“
Für Gespräche stehen das Management der Kliniken und die Vertreter des VKD gerne zur Verfügung.
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