AGG-Verfahren: Arbeitsgericht Koblenz weist weitere Klagen ab
10.09.2015 / ID: 204840
Politik, Recht & Gesellschaft
Neustadt/Wied, 10. September 2015 - Das Arbeitsgericht Koblenz hatte gestern über die Klagen von Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 zu entscheiden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit BIRKENSTOCK geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen ab.
Bis Ende 2012 erhielten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen. Mit der Mehrzahl der Betroffenen hat sich BIRKENSTOCK zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt. In den gestrigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Koblenz ging es insbesondere auch um die Frage, ob die Klägerinnen dies wussten. BIRKENSTOCK hatte stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen in den Klagen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt. In den vergangenen Monaten waren ähnliche Klagen bei mehreren Kammern des Arbeitsgerichts gescheitert.
Die drei gestrigen Klagen wurden durch Versäumnisurteile abgewiesen. Die Klägerinnen können zwar Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen. BIRKENSTOCK geht aber davon aus, dass die gestrigen Entscheidungen dann bestätigt werden.
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