Abschaffung des "ewigen Widerrufsjokers"
14.10.2015 / ID: 207769
Politik, Recht & Gesellschaft
Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren, mit dem die Bundesrepublik die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie der EU umsetzt. Darüber hinaus soll entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit der Neuregelung zum einen eine Beratungspflicht des Darlehensgebers für Fälle vorgesehen werden, in denen das Konto dauerhaft und erheblich überzogen wird, sowie zum anderen der Beruf des gesetzlich geregelten Honorarberaters im Anwendungsbereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingeführt werden.
In dieses laufende Gesetzgebungsverfahren wollen die Regierungsparteien aktuell nun eine Regelung einfügen, mit dem der "ewige Widerrufsjoker" für Immobilienkredite abgeschafft wird. Diese Neuregelung bezieht sich auf Darlehensverträge, die Verbraucher in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen haben. Im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht kann dieser den Darlehensvertrag widerrufen. Dieses Recht kommt vielen Verbrauchern deshalb gelegen, weil es die wirtschaftlich vorteilhafte Möglichkeit eröffnet, ein höher verzinsliches Darlehen in der jetzigen Niedrigzinsphase zu widerrufen und dann umzuschulden. Eine einschränkende höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Widerrufsrecht liegt bis heute nicht vor, auch wenn einzelne Instanzgerichte zwischenzeitlich eine restriktive Auffassung vertreten haben. Mit der Neuregelung sollen Betroffene nun eine letzte Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erhalten. In dieser Zeit können Ansprüche noch geprüft und geltend gemacht werden. Nach der bisherigen Planung, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem jüngst erschienenen Beitrag, soll der Bundestag die Änderungen im kommenden Frühjahr verabschieden, so dass die Widerrufsmöglichkeit im Sommer nächsten Jahres dann abgeschafft wäre.
Jeder Betroffene ist daher gut beraten, sich über ein eventuell bestehendes Widerrufsrecht von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zeitnah beraten zu lassen.
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Brender & Hülsmeier
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