Pressemitteilung von Tobias Straubinger

Brandgefährlich: Feuerwerk nicht vom Balkon zünden


21.12.2015 / ID: 213585
Politik, Recht & Gesellschaft

München (17.12.2015) - Als Startrampe für Silvesterraketen und -kracher kommen Balkone nicht in Frage. Die Gefahr, Nachbarwohnungen oder brennbare Außenwände zu treffen, ist zu groß. Das gilt besonders für Mehrfamilienhäuser. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (http://www.vdwbayern.de/) (VdW Bayern).

Da ein Fehlstart von Raketen und Krachern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können, urteilte das AG Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01).

Der Verband rät, an Silvester und dem Neujahrstag brennbare Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu entfernen. Auch Dachluken und -fenster sollten geschlossen bleiben. Beim Feuerwerk in Wohngebieten sollte die Flugrichtung so gewählt werden, dass die Raketen keine benachbarten Häuser treffen.

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Mietrecht Silvester Feuerwerk Rakete Balkon Terrasse Dachfenster Wohnen Wohnung Haus

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