Neuer Tariflohn für die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk seit 01.01.2016 in Kraft
21.01.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach monatelangen Tarifverhandlungen haben sich die IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf den neuen Lohn- und Tarifvertrag sowie einen Vertrag gegen Leistungsverdichtung geeinigt:
Damit müssen die gut 600.000 Beschäftigten seit 01. Januar 2016 mehr Lohn erhalten:
- In der Mindest-Lohngruppe 1 steigen die Löhne auf 9,80 EUR (West) bzw. 8,70 EUR (Ost).
- Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 steigen auf 12,98 EUR (West) bzw. 11,10 EUR (Ost).
Auch der neue Tarifvertrag gegen Leistungsverdichtung ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten: dem sogenannten "Turbo-Putzen", bei dem immer mehr Fläche in der gleichen Zeit gereinigt werden muss, soll so entgegengewirkt werden.
Um als Arbeitgeber auf einen Blick zu wissen, welche Maßnahmen nun ergriffen werden müssen, um rechtssicher zu agieren, ist die aktuelle Auflage des Ratgebers "Handbuch Gebäudereinigung - Rechtssichere Planung, Organisation und Umsetzung" die ideale Unterstützung.
Auch für Auftraggeber: neben unentbehrlichem Grundwissen sind alle wichtigen Gesetzesneuerungen und praxisnahe Hinweise zur Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Tipps für die Umsetzung der Reinigung, z.B. Vor- und Nachteile der ergebnisorientierten Reinigung enthalten. Arbeitshilfen und Vorlagen erleichtern die Organisation der Gebäudereinigung zusätzlich.
Weitere Informationen finden Interessierte unter: Handbuch Gebäudereinigung (https://www.forum-verlag.com/alle-produkte/kommunales/hausmeister/5735/handbuch-gebaeudereinigung?wa=1236-5)
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