U.S. CET Corporation informiert zum US-Bundesstaat Delaware als Steueroase
31.01.2016 / ID: 216038
Politik, Recht & Gesellschaft
Der US-Bundesstaat Delaware ist, entgegen der Annahme vieler Unternehmensgründer, keine Steueroase, den Unternehmen in Delaware sind den selben Steuergesetzen unterworfen, wie in anderen US-Bundesstaaten!
Erträge die ausserhalb der USA erzielt werden, werden in Delaware nicht besteuert, fallen aber in die Kategorie bundesteuerrechtliche Regelung, die mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht der US-Bundesstaaten (einschliesslich Delaware) nichts zu tun haben.
Zu den Steuern die der US-Bundesstaat Delaware erhebt sind die persönliche Einkommenssteuer sowie Lizenssteuer für ansässige Unternehmen, keine Kapitalertragssteuer bzw. Unternehmenseinkommenssteuer für US-Aktiengesellschaften (Corporations) mit Einkünften aus passiver Geschäftstätigkeit wie z.B. Lizensierung immaterieller Vermögenswerte.
Die U.S. CET Corporation sowie die US-Bundesbehörde IRS warnen vor möglichen Falschberatungen im Zusammenhang mit der Gründung einer US-Gesellschaft Unternehmern werden oftmals hohe unrealistische Steuervergünstigungen versprochen, wenn sie z.B., eine US-Gesellschaft in Delaware gründen im Zusammenhang mit einem Offshore Konto außerhalb der USA ( wie z.B. auf den Seychellen). Den Unternehmern wird dann oftmals fälschlicher weise angeraten keine US-Tax Nr. (EIN) für Ihr Unternehmen zu beantragen, da sie keine Einnahmen in den USA haben werden und somit auch keine Steuern zu zahlen haben. Diese Aussage ist aus mehreren Gründen falsch, da a) eine steuerrechtliche Entlastung im jeweiligen Land des Unternehmers nur möglich ist, wenn eine korrekte Rechnung zugrunde liegt. b)Sofern ein US-Unternehmen aber eine Rechnung ausstellt, fallen möglicherweise Bundesteuern an, welche durch Abgabe einer Steuererklärung an das Department of Treasury angemeldet werden müssen. c) Auch wenn die Einkünfte auf ein Konto außerhalb der USA (Offshore) gutgeschrieben werden sollten, so ist der Unternehmer verpflichtet dieses Konto in seiner Steuererklärung anzugeben. Unterlässt der Unternehmer dieses, so drohen empfindliche Strafen. Auch wird ein solches Handeln in vielen Ländern, wie z.B in Deutschland, als vorsätzliche Steuerhinterziehung verfolgt.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf das FATCA Abkommen hin, welches ausländische Banken verpflichtet, Konten von US-Unternehmen außerhalb der USA an das Department of Treasury zu melden.
weitere Informationen unter http://www.uscet.com (http://uscet.com)
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U.S. CET Corporation
2272 Airport Rd. S. | Suite 210 34112 Naples, Florida
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U.S. CET Corporation
P.O. Box 8865 34101 Naples, FL (USA)
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