Pressemitteilung von Uta Jung

Hartz-IV-Kinder und Ferienjobs


Politik, Recht & Gesellschaft

21. März 2016. Die Osterferien stehen vor der Tür und Kinder aus Hartz-IV-Familien, die einen Ferienjob machen, fragen sich, ob sie ihr Einkommen überhaupt behalten dürfen. Ja, das können sie, so der Verein Donatus (www.donatus-ev.de), der sich für bedürftige Kinder und Jugendliche einsetzt. Einen Betrag bis zu 1.200 Euro pro Jahr könne man dazu verdienen. Diese Regelung gilt für Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Deutschlandweit freuen sich die Schülerinnen und Schüler auf die Ferien, egal ob im Frühjahr, im Sommer, Herbst oder Winter. Und viele wollen einen Teil dieser schulfreien Zeit nutzen um mit einem Ferienjob Geld zu verdienen. Früher war das für Kinder aus Hartz-IV-Familien unsinnig, da dieses Einkommen nicht anrechnungsfrei war. Seit dem 1. Juni 2010 aber dürfen Schüler aus Hartz-IV-Familien ihr Einkommen aus einem Ferienjob behalten. Die Voraussetzungen dafür sind, dass sie nicht mehr als 1.200 Euro im Jahr verdienen, dass der Job ausschließlich in den Ferien und für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr ausgeübt wird und dass die Schüler unter 25 Jahren sind. Wer also in den Osterferien zwei Wochen für 500 Euro arbeiten will, darf in den Sommerferien nur noch zwei Wochen für maximal 700 Euro arbeiten.

Sparen kann gefährlich werden!

Was nur die Wenigsten der Betroffenen wissen: Unabhängig von dieser Ferienregelung dürfen Schüler aus Hartz-IV-Familien generell bis zu 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei verdienen. Theoretisch kann ein Schüler elf Monate lang je 100 Euro verdienen, z. B. durch Zeitung austragen, Prospekte verteilen oder ähnliches. Zusätzlich darf er dann noch insgesamt vier Wochen in den Ferien für bis zu 1.200 Euro arbeiten. Macht immerhin 2.300 Euro im Jahr. Wie das Geld verwendet wird, steht den Schülern frei. Allerdings sollte man das Geld nicht auf ein Sparbuch oder ein Konto legen. Denn wenn ein Kind einer Hartz-IV-Familie ein Sparbuch besitzt auf dem schon die erlaubten Rücklagen von 3.850 Euro sind wäre der Vermögensfreibetrag überschritten und für den Schüler würden die Eltern so lange keine Leistungen mehr bekommen, bis der Mehrbetrag aufgebraucht ist. Generell empfehlen viele Verbände eine regelmäßige Überprüfung aller Bescheide und Sanktionen, denn leider gibt es auch mit dem eigentlich anrechnungsfreien Einkommen aus Ferienarbeit immer wieder Probleme.

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Donatus e. V.
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