Pressemitteilung von Gabriele Sonntag

So verfassen Sie Ihr eigenhändiges Testament richtig


19.05.2016 / ID: 227604
Politik, Recht & Gesellschaft

Fürth - Ein Testament zu verfassen bedeutet, sich unmittelbar mit der Endlichkeit des eigenen Lebens zu beschäftigen. Deswegen schieben viele Menschen die unangenehme Arbeit so lange wie möglich vor sich her - oder verzichten ganz darauf. Liegt nach dem Tod kein Testament vor, wird das Erbe entsprechend der gesetzlichen Erbfolge unter den Hinterbliebenen aufgeteilt. Wer davon abweichen will, sollte seinen letzten Willen schriftlich festhalten. "Ab einem Alter von 16 Jahren darf man das eigene Testament beim Notar erstellen lassen. Volljährige können es eigenhändig selbst verfassen, müssen dabei aber einige Formalitäten unbedingt beachten", erklärt Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familien- und Verwaltungsrecht und Inhaberin der Fürther Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte.

So muss die Errichtung des letzten Willens nach § 2247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwingend handschriftlich erfolgen. "Ein am PC oder mit der Schreibmaschine verfasstes und dann unterschriebenes Testament ist ungültig", weiß Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag. "Im Zweifelsfall kann ein Gutachter nämlich an der Handschrift erkennen, ob eine Fälschung vorliegt." Ebenfalls von großer Bedeutung ist es, das eigene Testament leserlich zu verfassen. Im vergangenen Jahr hat das Oberlandesgericht Schleswig das Schreiben einer alten Dame, das sich auch durch einen Schriftsachverständigen nicht eindeutig entziffern ließ, als nicht wirksam eingestuft. "Eine Pflegekraft, die sowohl beruflich als auch privat mit der Verstorbenen zu tun hatte, behauptete, die alte Dame habe ihr alles vererben wollen - und dies auch in einem handschriftlichen Testament festgehalten", berichtet Dr. Gabriele Sonntag. "Dieses begann mit dem Namen der Verstorbenen. Nach einem unlesbaren Mittelteil standen am Ende des Schriftstücks Name und Geburtsdatum der Pflegerin sowie ein Datum und eine Unterschrift. Ein eindeutiger Inhalt, insbesondere mit Informationen dazu, was konkret vermacht werden sollte, ließ sich nicht ermitteln."

Klar formuliert und beim Nachlassgericht hinterlegt
Darüber hinaus ist es wichtig, das handschriftliche Testament mit einer Überschrift zu versehen, aus der klar hervorgeht, dass es sich bei dem Dokument um ein Testament handelt. "Zudem sollten Ort und Datum angegeben sein und der Verfasser muss das Testament mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen", so Dr. Gabriele Sonntag. "Je klarer und verständlicher das Schreiben formuliert ist, desto ersichtlicher wird der letzte Wille für die Nachwelt. Wer sich beim Verfassen unsicher ist, kann sich von einem Anwalt oder Notar unterstützen lassen." Auch der Aufbewahrungsort des Testaments sollte wohl überlegt sein. Liegt der letzte Wille etwa zu Hause in der Schreibtischschublade, wird es dem Zufall überlassen, wer ihn zuerst findet. "So besteht immer die Gefahr, dass der Finder das Dokument vernichtet, sollte es für ihn unvorteilhaft ausfallen", so Dr. Gabriele Sonntag. "Ich rate meinen Mandanten daher, das wichtige Schriftstück beim Nachlassgericht zu hinterlegen."

Für weiterführende Informationen und Beratungsleistungen zum Thema Testament stehen die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte jederzeit telefonisch unter 0911 971870 oder per E-Mail an recht@ra-sonntag.de zur Verfügung.
Dr. Sonntag; Rechtswalt; Fürth; Familienrecht; Verwaltungsrecht; Fachanwalt

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Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth

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