Pressemitteilung von Birgit Eulberg

Erbengemeinschaft Augsburg - Eulberg & Ott-Eulberg


Politik, Recht & Gesellschaft

Der Nachlass eines Verstorbenen kann an einen Erben gehen, den Alleinerben, oder an eine Gruppe von Personen, die nach deutschem Recht dann als Erbengemeinschaft bezeichnet wird. Diese Erbengemeinschaft tritt das Erbe gemeinschaftlich an. Das bedeutet, dass alle Personen der Erbengemeinschaft auch an allen Nachlassgegenständen berechtigt sind, statt jeder der Gruppe an bestimmten. Der Nachlass wird gemeinschaftlich auf Zeit verwaltet, bis er auf Grund eines gemeinschaftlichen einstimmigen Beschlusses der Miterben unter den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt wird.
Zum Thema Erbengemeinschaft, bzw. Erbrecht allgemein beraten und vertreten in Augsburg und Umgebung, die Spezialisten im Erbrecht Frau Rechtsanwältin Birgit Eulberg und Herr Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg: Die beiden sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht die mit ihrer Kanzlei in Augsburg auf nationales und internationales Erbrecht spezialisiert sind.
In einer Erbengemeinschaft ist es fast die Regel, dass die Mitglieder unterschiedliche Interessen haben und dass es zu Neid, Missgunst und Streit aufgrund der Erbschaft kommt. Deshalb ist es von Vorteil, mit Hilfe der Fachanwälte aus Augsburg von vorneherein für einen rechtlich strukturierten Umgang miteinander bei der Wahrung der Interessen zu sorgen. Die Erbengemeinschaft muss auseinandergesetzt werden: Dabei profitieren die Mandanten von der Spezialisierung und der langjährigen Erfahrung von Frau Birgit Eulberg und Herrn Michael Ott-Eulberg: Die beiden erzielen mit hoher Kompetenz und extrem starker Einsatzfreude stets das Optimum für ihre Mandanten.
Rechtliche Beratung und Vertretung ist, wenn es zur Auflösung der Erbengemeinschaft kommen soll oder einer oder mehrere Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will/wollen. Dabei beraten die Fachanwälte aus Augsburg ebenfalls: Denn vor der Auflösung der Erbengemeinschaft müssen die Nachlassgegenstände aufgeteilt oder verkauft bzw. versteigert werden.
Beim Ausscheiden eines Mitglieds aus der Erbengemeinschaft, erhält es zum Beispiel einen Geldbetrag, eine Immobilie oder ein Auto als Abfindung im Rahmen der Abschichtung. Frau Birgit Eulberg, Fachanwältin für Erbrecht und Herr Michael Ott-Eulberg, Fachanwalt für Erbrecht sind in Augsburg als Spezialisten für Erbrecht rund um das Thema Erbrecht für ihre Mandanten da.
Gerade bei familiengeprägten Erbengemeinschaften lohnt es sich, eine einvernehmliche Einigung zu finden. Es wird jedoch gerade bei der Erbauseinandersetzung keine Mediation durchgeführt. Die versierten Rechtsanwälte aus Augsburg kennen sich auf dem Rechtsgebiert Erbrecht exzellent aus. Für ihre Mandanten setzen sie jederzeit ihre komplettes fachliches Know-how ein - und, bei dem sensiblen Thema Erbrecht, jederzeit zusätzlich auch das nötige Fingerspitzengefühl.

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Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
Ludwigstraße 22 86152 Augsburg

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Kunze Medien AG
Leopoldstr. 250 80807 München


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