Pressemitteilung von Dr. Michael Gebhard

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Politik, Recht & Gesellschaft

Sie sind davon überzeugt, durch einen ärztlichen Behandlungsfehler ernsthaft Schaden erlitten zu haben? Ihr Arzt hat Ihnen ein falsches Medikament verschrieben, die Einnahme hat bei Ihnen zu einem gesundheitlichen Problem geführt? Sie sind Arzt und sehen sich in ungerechtfertigter Weise einem Schadenersatzanspruch wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers gegenüber? Dann ist Dr. Michael Gebhard, Fachanwalt für Medizinrecht in Sonthofen, der richtige Ansprechpartner für Sie.

Es gehört zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten schlechthin: das Medizin- und Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet mit unendlich vielen Verzweigungen und sehr speziellen rechtlichen Gegebenheiten. Die Erlangung des Titels als Fachanwalt für Medizinrecht gilt aufgrund der komplexen und komplizierten Sachlage als besonders schwierig. Er bedingt ein breit gefächertes Spezialwissen, das viele unterschiedliche Rechtsgebiete tangiert. Mannigfaltige Veränderungen und strukturelle Reformen im Gesundheitssystem, zunehmender Leistungsdruck auf Seiten der Ärzte, Praxen und Kliniken sowie die immer stärker werdende Regelungsdichte führen dazu, dass die Bewertung der medizinischen Leistungserbringung immer komplizierter und juristisch anspruchsvoller wird. Dr. Michael Gebhard, Fachanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in Sonthofen zur aktuellen Situation: "Streitfälle auf diesem Gebiet und die daraus resultierende Durchsetzung berechtigter Ansprüche bzw. die Zurückweisung von unberechtigten Forderungen verlangen den Einsatz hochqualifizierter Juristen, somit von Fachanwälten für Medizinrecht, die im Arzthaftungsrecht und anderen angrenzenden Rechtsgebieten quasi "zu Hause" sind." Der Sonthofener Fachanwalt vertritt seine Mandanten bei allen Fragen des Medizinrechts und des Arzthaftungsrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Amts- und Landgerichtsbezirken wie Kempten, Augsburg, Ulm, München, Memmingen, Ravensburg und Umgebung. Im Focus der Arbeit eines Fachanwalts für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht stehen, so der Fachanwalt aus Sonthofen, insbesondere die Prüfung von Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehlern. Da Behandlungsfehler außerordentlich schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patienten haben können, ist eine individuelle gewissenhafte Prüfung des Sachverhalts das "A" und "O", um zu einem hieb- und stichfesten Resultat zu kommen, auf dessen Basis Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Andererseits können ungerechtfertigte Vorwürfe, die gegen einen Arzt wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers erhoben werden, dessen Reputation erheblich schädigen und verlangen nach einer wirkungsvollen Abwehr. In all diesen Fällen steht Dr. Michael Gebhard, Fachanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, den Betroffenen mit hoher fachlicher Kompetenz zur Seite.

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