TOP - Anwälte Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Gießen
15.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Gießen - vom 08. Juli 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Hüft-TEP-Implantation links, ca. 30.000,- Euro plus Feststeller, LG Gießen, Az.: 2 O 408/14
Chronologie:
Bei der Beklagten bestand eine Coxarthrose linksseitig, so dass eine Indikation zu einer TEP-Implantation gestellt wurde. Postoperativ kam es zu Komplikationen. So entwickelte sich u.a. ein infektiöses Geschehen.
Verfahren:
Das Landgericht Gießen hat zunächst ein unfallchirurgisch-orthopädisches Sachverständigengutachten eingeholt, sodann ein weiteres Ergänzungsgutachten. Nachdem der gerichtlich bestellte Gutachter mehrere konkrete Behandlungsfehler bestätigte, regte das Gericht eine vergleichsweise Einigung an, die jedoch nicht zustandekam. Das Gericht hat die Beklagte daraufhin zur Zahlung von 25.000,- Euro Schmerzensgeld plus Rechtsanwaltsgebühren verurteilt, sowie festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch sämtliche weiteren Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus den zugesprochenen Feststellungsanträgen werden die Prozessvertreter der Klägerin nunmehr mit dem Versicherer der Beklagten erneut in Verhandlungen eintreten. Scheitern diese, so kommt es zu einem Folgeprozess vor demselben Gericht, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
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