Pressemitteilung von Prinz-Albrecht-Ring 10

Lang erwartete Erweiterung des Sexualstrafrechts: NEIN heißt NEIN


Politik, Recht & Gesellschaft

Detektive aus Hannover ermitteln bei Vergewaltigung und sexueller Belästigung

Mit der am 7. Juli 2016 einstimmig im Bundestag beschlossenen Änderung des Sexualstrafrechts, durch die sexuelle Handlungen gesetzlich nun eindeutig als Vergewaltigung kategorisiert werden, wenn sie trotz Mitteilung des Nicht-Einverständnisses erfolgen, hat ein langer Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen einen Sieg errungen. Schon seit Jahren fordern Opferschutz- und Frauenverbände eine Verschärfung der Vergewaltigungsgesetze, unter die ab jetzt auch das Begrapscht-Werden, sexuelle Belästigung und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen. Während bisher nur dann von Vergewaltigung gesprochen und diese als solche verurteilt werden durfte, wenn es zu Drohungen und/oder Gewalt kam bzw. wenn sich das Opfer aktiv wehrte, reicht ab jetzt ein einfaches "Nein" des Opfers. Wird dieses "Nein" ignoriert und gegen den Willen der Person weiter vorgegangen, fällt diese Handlung nun unter den Begriff der Vergewaltigung und der Täter kann einer solchen schuldig gesprochen werden. Unsere Privatdetektive in Hannover, die hin und wieder im Zusammenhang mit Vergewaltigungen ermitteln, begrüßen diese längst überfällige Verschärfung des Sexualstrafrechts.

Kritiker werfen der großen Koalition allerdings vor, mit der Reform für mehr Beweisschwierigkeiten in Prozessen zu sorgen und damit zu weit zu gehen, was jedoch sowohl SPD-Politikerin Eva Högl als auch CDU-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker abstreiten: "Jeder, der einen Willen hat und zum Ausdruck bringen kann, ist in Zukunft durch diesen Grundsatz geschützt." Durch die bisherige Limitierung von Vergewaltigungsfällen auf Drohungen und Gewaltanwendungen seitens des Täters einerseits sowie die aktive Zurwehrsetzung des Opfers andererseits wurden bisher nur 8 % der einer Vergewaltigung Angeklagten verurteilt, während der erschreckend hohe Rest – unschuldig Angeklagte ausgenommen – so weiter machen kann wie bisher und eventuell neue Opfer belästigt. Auch für die Ermittler der Kurtz Detektei Hannover (0511 2028 0016) bedeutete das alte Sexualstrafrecht hohe Hürden für den erfolgreichen Abschluss von Vergewaltigungsfällen – Hürden, die nun hoffentlich gefallen sind.

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<a href="https://detekteikurtz.wordpress.com/2016/08/14/lang-erwartete-erweiterung-des-sexualstrafrechts-nein-heisst-nein/">Opferhilfe bei Sexualstraftaten</a>
<a href="http://www.kurtz-detektei-hannover.de/2016/08/13/lang-erwartete-erweiterung-des-sexualstrafrechts-nein-heißt-nein/">Detektei Hannover</a>

Verfasserin: Maya Grünschloß

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