ARAG Verbrauchertipps
22.08.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Behandlungsvertrag jederzeit kündbar
Sie hatte sich endlich dazu durchgerungen: Mit einem Magenballon wollte die übergewichtige Patientin ihr Gewicht dauerhaft verringern. Mit der Schönheitsklinik, die den Eingriff durchführen sollte, schloss sie etwa sechs Wochen vor dem geplanten OP-Termin einen Behandlungsvertrag ab. Doch eine Woche vor dem Eingriff entschied sie sich spontan dagegen. Ihre Pfunde wollte sie doch lieber behalten. Eine Rechnung bekam sie von der Klinik trotzdem: Laut deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollte die Frau 60 Prozent Stornokosten, also knapp 1.500 Euro, sowie 60 Euro Verwaltungsgebühr zahlen. Wie ARAG Experten erklären, sind die AGB der Klinik jedoch unangemessen. Zum einen sind die Stornogebühren zu hoch angesetzt und es wurden weder Verbrauchsmaterialien noch Medikamente in Abzug gebracht, die durch die abgesagte OP gar nicht verwendet wurden. Zum anderen darf ein Patient jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen Behandlungsvertrag kündigen, denn sein Interesse auf körperliche Unversehrtheit ist größer als das wirtschaftliche Interesse der Klinik (Amtsgericht München, Az.: 213 C 27099/15)
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Hartz-IV-Eilverfahren für Schwangere
Bis ein Hartz-IV-Antrag bearbeitet wird, gehen nicht selten mehrere Wochen ins Land. Eine Zeitspanne, die für Hochschwangere manchmal einfach zu lang ist. Daher gibt es in solchen Fällen nach Auskunft der ARAG Experten die Möglichkeit, Eilverfahren anzustrengen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem eine hochschwangere Bulgarin per Eilantrag das Aufstocken ihrer Hartz-IV-Leistungen durchsetzte. Das Problem: Ihr irakischer Verlobter, der bereits seit Jahren in Deutschland lebt, wartete zu diesem Zeitpunkt auf eine erneute befristete Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Wie seine Frau zuvor, war auch der Iraker bei einer Firma für Gebäudereinigung beschäftigt. Sein Einkommen allein reichte nun nicht mehr zur Deckung des gemeinsamen Grundsicherungsbedarfes aus. Doch der Antrag auf Hartz-IV wurde vom zuständigen Jobcenter abgelehnt. Die Begründung: Die Frau halte sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland auf. Gleichzeitig sei der werdende Vater ohnehin bald zur Ausreise verpflichtet. Dagegen erhob das Paar Klage zum Sozialgericht. Parallel stellten sie einen Eilantrag auf "aufstockende" Hartz-IV-Leistungen. Der war laut ARAG Experten erfolgreich. Trotz ungeklärtem aufenthaltsrechtlichen Status sei es der hochschwangeren Frau nicht zumutbar, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (Sozialgericht Heilbronn, Az.: S 11 AS 2976/15).
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Unfallversicherung von Schülern
Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Verletzt sich ein Schüler zum Beispiel auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit, haftet auch die gesetzliche Unfallversicherung. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Schüler auf dem Nachauseweg von einem Videoclipdreh außerhalb der Schule verunglückte. Der Videoclip war als Aufgabe im Musikunterricht gestellt worden. Der Lehrer hatte es den Schülern freigestellt, wo sie arbeiten wollten. Durch einen versehentlichen Rempler eines Mitschülers stürzte der Betroffene schwer, erlitt ein Schädel-Hirntrauma und ist seither an den Rollstuhl gefesselt. Nach Auskunft der ARAG Experten ein klarer Fall für die gesetzliche Schülerunfallversicherung, die sich zunächst weigerte, den Sturz als "Arbeitsunfall" anzuerkennen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Videoclip-Dreh eindeutig ein Schulprojekt war. Zudem gehören Projektarbeiten auch außerhalb des Klassenzimmers mittlerweile zum modernen Unterrichtskonzept (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 6 U 4904/14).
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