Gesetzliche Bauvorschriften bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
13.09.2016 / ID: 238948
Politik, Recht & Gesellschaft
Gem. § 44 Asylverfahrensgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, "für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten (...)."
Obwohl die Erstaufnahme bundesrechtlich geregelt ist, fällt die Anschlussunterbringung und die damit verbundenen Bauverordnungen in das Landesrecht.
In Bayern bspw. legt die bayerische Landesbauordnung fest, welche Bestimmungen für die Errichtung von Unterkünften bzw. die Verwendung bereits bestehender Gebäude gelten.
In Frage kommende Objekte müssen u.a. folgenden Bestimmungen gerecht werden:
- Tragende Wände müssen, abhängig von der Gebäudeklasse, feuerbeständig (90 min. Feuerwiderstandsfähigkeit) in der Gebäudeklasse 5 sein, mindestens hochfeuerhemmend (60 min.) in der Gebäudeklasse 4 oder mindestens feuerhemmend (30 Minuten) in den Gebäudeklassen 2 und 3 sein
- In den Treppenraum mündende Zugangstüren müssen vollwandig dicht bzw. raumdicht und selbstschließend sein
Damit Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften auf einen Blick wissen, welche rechtlichen Vorgaben für sie gelten und sie wichtige Informationen in den häufigsten Landessprachen weitergeben können, unterstützt die Vorlagenmappe "Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern."
Die Mappe der Forum Verlag Herkert GmbH enthält neben unentbehrlichem Grundwissen zu den Mindeststandards, den brandschutzrechtlichen sowie hygienerelevanten Vorschriften für Gemeinschaftsunterkünfte viele direkt einsetzbare Aushänge, die bebildert und auf acht Sprachen verfügbar sind. So können viele wichtige Informationen für alle Bewohner verständlich kommuniziert werden.
Mehr zur Publikation unter: <a href="https://www.forum-verlag.com/alle-produkte/kommunales/asyl-und-auslaenderrecht/5916/unterbringung-von-fluechtlingen-und-asylbewerbern?wa=1236-5" rel="nofollow">Vorlagenmappe Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern</a>
Unterbringung von Flüchtlingen Asylbewerber Gemeinschaftsunterkünfte Forum Verlag Herkert Aufnahmeeinrichtungen Asylverfahrensgesetz
http://www.forum-verlag.com
Forum Verlag Herkert GmbH
Mandichostr. 18 86504 Merching
Pressekontakt
http://www.forum-verlag.com
Forum Verlag Herkert GmbH
Mandichostr. 18 86504 Merching
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.01.2026 | LEDSTEIN AG
Zwischen Dauerkrise und Dauermeinung: Warum innere Mündigkeit heute entscheidend wird
Zwischen Dauerkrise und Dauermeinung: Warum innere Mündigkeit heute entscheidend wird
19.01.2026 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament

