Pressemitteilung von Marco Böttcher

Bundestag verabschiedet Reform der Arbeitnehmerüberlassung


Politik, Recht & Gesellschaft

Offenbach, 25. Oktober 2016 - Der Bundestag hat am Freitag ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet, das am 1.April in Kraft treten wird. "Das Gesetz ist ideologisch geprägt und geht leider an der Praxis vorbei. Der vermeintlich positive Aspekt für die in der Zeitarbeit Beschäftigten wird in der Realität so nicht eintreten - von einer Reform im Interesse der Zeitarbeitnehmer kann daher nicht die Rede sein", kommentiert Uwe Beyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Tempo-Team Management Holding.

Equal Pay ist in der betrieblichen Praxis nicht rechtssicher umsetzbar

Das neue Gesetz sieht zwei Kernelemente für die Zeitarbeit in Deutschland vor: Die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten. Der Gesetzgeber hat tarifliche Erweiterungsspielräume für die 18 bzw. 9 Monate vorgesehen, diese müssen jedoch erst in die Branchentarifverträge der Kunden bzw. die Tarifverträge der Zeitarbeit integriert werden.

"Die jetzt getroffene Equal Pay Regelung ist in der betrieblichen Praxis nicht rechtssicher umsetzbar", erklärt Uwe Beyer. Darüber hinaus verfehlt es das angestrebte Ziel einer Gleichbehandlung zugunsten der Zeitarbeitnehmer. "In unseren Kundenunternehmen gibt es eine Vielzahl von individuellen betrieblichen Lohnbestandteilen. Hier hat der Gesetzgeber nicht definiert, welche davon berücksichtigt werden müssen und damit für eine erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Obwohl es bereits einen Tarifvertrag gibt, schränkt die Politik durch diese überflüssige Regulierung die Zeitarbeit weiter ein", gibt Uwe Beyer zu bedenken. "Es ist wahrscheinlich, dass Unternehmen daher vor der Frist die beschäftigten Zeitarbeitnehmer abmelden. Diese müssen künftig noch flexibler sein", so Uwe Beyer.

Übernahmeverhalten wird sich nicht ändern

Mit der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten verspricht sich die Politik eine steigende Übernahmequote durch Kundenunternehmen. "Auch das widerspricht unseren Erfahrungen. Gibt es im Einsatzbetrieb personelle Vakanzen, werden unsere Zeitarbeitnehmer bereits lange vorher übernommen. Nur wenn wirklich ein langfristiger Bedarf besteht, entscheiden sich unsere Kunden zur Übernahme. Daran wird auch das Gesetz in der gelebten Praxis nichts ändern", erklärt Uwe Beyer.

Zeitarbeit ist ein klassisches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und inzwischen fast flächendeckend tarifvertraglich geregelt. Durch die seit 1. November 2012 gültigen Branchenzuschläge wurden die Lohndifferenzen zwischen Mitarbeitern im Kundeneinsatz und den Stammmitarbeitern der Betriebe nahezu geschlossen - ein System, das mit den DGB-Gewerkschaften vereinbart wurde. Darüber hinaus gibt es in einzelnen Unternehmen bereits Equal-Pay-Betriebsvereinbarungen, die individuell auf die jeweilige Firma zugeschnitten sind. "Die Personaldienstleistungsbranche hat in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben gemacht, die Reform ist eine unnötige Regulierung und hat mit den Bedarfen des Arbeitsmarktes nichts zu tun. Es liegt klar auf der Hand, dass die Zeitarbeit und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum Spielball politischer Interessen gemacht worden sind und das Ergebnis leider keine positiven Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsmarkt haben wird", betont Uwe Beyer.

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