Kooperationsvereinbarung zwischen dem internationalen Anwaltsnetzwerk CBBL und dem Institut für Erbrecht e.V.
21.11.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Das weltweite Netzwerk deutschsprachiger Anwaltskanzleien im Ausland - <a href="http://www.cbbl-lawyers.de/">CBBL</a> - und die europaweite Vereinigung von Spezialisten auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftssteuerrecht - <a href="http://www.erbrecht-institut.de/de/index.html">IFE</a> - haben einen Kooperationsvertrag zur Intensivierung Ihrer professionellen Zusammenarbeit bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug unterzeichnet.
Stefan Meyer, Rechtsanwalt in Madrid, Mitgründer und Vorstandmitglied der CBBL sagt: "Gerade auf dem Gebiet des Erbrechts ist eine Zusammenarbeit zwischen den in anderen Rechtsordnungen arbeitenden Anwälten und deutschen Erbrechtspezialisten unerlässlich. Wir erwarten bei internationalen Erbfällen einen regen Austausch in beide Richtungen!"
Rechtsanwalt Uricher, Vorstand des Institut für Erbrecht freut sich über den Abschluss der Kooperation, da es dadurch noch besser möglich wird, Mandanten sowohl bei der grenzüberschreitenden Vermögensnachfolgeplanung begleiten zu können, wie auch bei Nachlässen die internationale Bezüge aufweisen den Mandanten in diesen schwierigen Situationen unterstützen zu können. Die Kooperation mit dem Netzwerk CBBL ist gerade in der heutigen Zeit einer stetigen Internationalisierung eine wichtige Grundlage für eine verlässliche Nachlassplanung in rechtlicher wie in steuerrechtlicher Hinsicht.
Über das Institut für Erbrecht:
Das Institut für Erbrecht ist eine europaweite Vereinigung von Spezialisten auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftssteuerrechts. Ziel des Instituts für Erbrecht ist es, dem Ratsuchenden sowohl bei der Abwicklung von Nachlassfällen und Erbstreitigkeiten als auch in der Nachlassplanung professionelle Beratung anbieten zu können.
Durch das Netzwerk von nationalen und auch internationalen Erbrechtspezialisten ist eine kompetente Beratung sowohl im Inland als auch im Ausland möglich. Denn immer mehr Erbrechtsfälle oder Nachfolgeregelungen sind grenzüberschreitend, deren Lösung jedoch
nur noch durch eine enge Zusammenarbeit von international tätigen Spezialisten möglich.
Darüber hinaus ist das Institut für Erbrecht durch seinen wissenschaftlichen Beirat und seine Mitglieder ständig damit befasst, die Entwicklungen auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftsteuerrechts auch wissenschaftlich zu begleiten und zu fördern.
Über die CBBL:
CBBL, die Cross Border Business Law AG aus Baden-Baden, betreibt das erste und einzige weltweite Netzwerk deutschsprachiger Anwaltskanzleien im Ausland. Das professionell betriebene Netzwerk, dem derzeit 55 Kanzleien aus allen fünf Kontinenten angehören, befindet sich seit 2011 in einem enormen Wachstumsprozess. Neben Europa bilden die deutschsprachigen Kollegen aus Asien und Lateinamerika die stärksten Gruppen des Netzwerkes. Um in das CBBL-Netzwerk aufgenommen zu werden, müssen Anwälte in ihrem Land als Kanzlei national und lokal anerkannt sein und darüber hinaus langjährige Erfahrung in der Beratung deutschsprachiger Mandanten vorweisen können. Vorausgesetzt wird auch eine fließende Korrespondenz auf Deutsch und gute Grundkenntnisse der deutschen Rechtsordnung.
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Abdruck honorarfrei. Bei Abdruck oder redaktioneller Erwähnung bitten wir um ein Belegexemplar. Vielen Dank.
Für Anfragen zum CBBL-Forum Auslandsrecht:
Dorothee Stumpf, LL.M.
Syndikusanwältin
Leiterin der Geschäftsstelle
CBBL Cross Border Business Law AG
Schützenstraße 7
76530 Baden-Baden
Deutschland
Tel.: + 49 (0) 700 - 72 46 26 98
Fax: + 49 (0) 700 - 72 25 29 24
stumpf@cbbl-lawyers.de
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CBBL Cross Border Business Lawyers
Schützenstraße 7 D-76530 Baden-Baden
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