Mit guten Vorsätzen ins neue Jahr starten: Hörtest machen in 2017
04.01.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
(Mynewsdesk) Mit guten Vorsätzen ins neue Jahr starten: Hörtest machen in 2017
FGH, 2017. Ein neues Jahr – viele gute Vorsätze. Jeder versucht zum Jahresauftakt Weichen für persönliche Veränderungen zu stellen. Wo startet man besser als bei der eigenen Gesundheit und insbesondere beim Hören? Das menschliche Gehör ist einer der wichtigsten Sinne und es bedarf regelmäßiger Kontrollen. Auf diese Weise kann man leichte Einschränkungen rechtzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken.
Das Zwitschern der Vögel, das Ticken der Uhr, das aufgeregte Flüstern der Kinder oder Enkelkinder – all diese Eindrücke kann nur ein gesundes Ohr wahrnehmen. Auch Gespräche mit der Familie oder Freunden in größerer Runde oder das entspannte Genießen des eigenen Lieblingslieds – diese Momente möchte man nicht missen, dennoch ist auch hier ein gesunder Hörsinn notwendig. Ein gesundes Gehör bedeutet Lebensqualität in jeder Hinsicht. Deshalb der gute Vorsatz: „Ich möchte gut hören und lasse mein Gehör überprüfen.“
Ein Hörtest beim Hörakustiker ist schnell gemacht und liefert wichtige Erkenntnisse. Denn: Einbußen der Hörleistung fallen den Betroffenen zunächst nicht auf. Die Hauptursache ist der allmähliche Verschleiß der Haarsinneszellen im Innenohr – ein Prozess, der sich über viele Jahre hinweg unbemerkt vollzieht. Treffen kann es jeden. Nur durch regelmäßige Hörtests kann diese Entwicklung rechtzeitig erkannt und gestoppt werden. Je länger ein Hörverlust unbemerkt bleibt, umso gravierender die Alltagsprobleme und umso schwieriger die Gewöhnung an ein Hörgerät.
„Niemand sollte so lange warten, bis er merkt, dass ihn sein eigenes Gehör im Stich lässt“, sagt Burkhard Stropahl von der Fördergemeinschaft Gutes Hören (http://www.fgh-info.de) (FGH) und verweist darauf, dass die Versorgung eines Hörverlusts in der Regel umso unproblematischer ist, je früher sie erfolgt. Daher gilt laut Stropahl: „Nicht zögern, sondern handeln! Auf der sicheren Seite sind alle diejenigen, die den regelmäßigen Hörtest für sich zur ganz normalen Routine machen“. Richtschnur hierbei: Mindestens einmal im Jahr, spätestens ab einem Alter von 40 Jahren.
Die Partnerakustiker der FGH bieten die ebenso fachkundige, wie umfassende Überprüfung des Hörvermögens grundsätzlich kostenlos an. Sollte sich beim Hörcheck eine Hörminderung herausstellen, sind die FGH Hörakustiker (http://www.fgh-info.de) zugleich Kompetenzpartner Nummer eins bei der ausführlichen fachkundigen Beratung, Auswahl und Anpassung einer individuell geeigneten Hörlösung. Die FGH Partner sind zu erkennen am Ohrbogen mit dem Punkt. Einen Fachbetrieb in der Nähe findet man unter http://www.fgh-info.de (http://www.fgh-info.de/)
Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: "FGH"
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