Neue Verbraucherschutzkanzlei in Hamm
02.03.2017 / ID: 254963
Politik, Recht & Gesellschaft
In Auseinandersetzung mit Banken, Bausparkassen und Versicherungen sind Verbraucher regelmäßig auf die Inanspruchnahme professioneller anwaltlicher Hilfe angewiesen. Beispiele aus jüngerer Zeit sind u.a. der Widerruf von Darlehensverträgen, Lebensversicherungen oder Rentenverträgen (Riester/Rürup) oder auch die Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen. In kaum einem dieser Fälle zeigen sich Kreditinstitute oder Versicherungen gegenüber ihren Kunden auch nur ansatzweise gesprächsbereit. Erst durch die Hinzuziehung eines auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalts können Verbraucher regelmäßig ihre Rechte durchsetzen und/oder erhebliche Vertragsanpassungen zu ihren Gunsten erreichen. Hierdurch konnten in vielen Fällen Zinsänderungen von Immobilienverträgen von ehemals 4 %, 5 % oder mehr auf Zinssätze deutlich unter 2 % erreicht werden.
Im Rahmen seiner von ständiger Fortbildung begleiteten Schwerpunkttätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts vertritt Rechtsanwalt Ginter Mandanten im gesamten Bundesgebiet gegen Kreditinstitute und Versicherungen. Vielfach sind die Geschädigten durch falsche Beratung zum Abschluss von Versicherungen (Rentenversicherungen, Lebensversicherungen) oder Kapitalanlagen (Fonds, Aktien, Immobilienkauf) bewegt worden, die ihren Bedürfnissen oder ihren finanziellen Möglichkeiten letztlich nicht entsprechen und die Verkaufsversprechen nicht erfüllen. In vielen Fällen nahmen die Geschädigten zur Finanzierung sogar Darlehen auf, an die sie zum Teil Jahrzehnte gebunden sind; auch den Kreditverträgen selbst liegt dabei oft eine fehlerhafte Kreditberatung zugrunde.
Häufiges Beispiel für Fehlberatungen ist insb. die sog. Riester-Rente: gelangt sie in die Auszahlungsphase, so ist die Rente nicht nur steuerpflichtig, sondern es wird in vielen Fällen auch ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, was im Verkaufsgespräch häufig unterschlagen wurde. Auch erreichen die Verträge oftmals nicht die versprochenen Renditen. Mit dem richtigen Anwalt an seiner Seite hat der Kunde in all diesen Fällen gute Chancen, den ihm entstanden Schaden ersetzt zu bekommen oder den Vertrag gar rückabzuwickeln.
Über bank- und kapitalmarktrechtliche Angelegenheiten hinaus profiliert sich Rechtsanwalt Schiering als Strafverteidiger, übernimmt bundesweite Vertretung in Strafsachen jeder Art und ist in Notfällen jederzeit erreichbar. So ist sichergestellt, dass die Rechte des Betroffenen von Anfang an beachtet werden und Polizei und Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe begegnet wird.
Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte ist am Otto-Krafft-Platz 24 in Hamm unter der Rufnummer 02381/4910696 und im Internet unter http://www.gs-rechtsanwaelte.de zu erreichen. Geschäftszeiten sind jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 18 Uhr und nach individueller Vereinbarung. Für neue Mandate wird ein kostenloses Erstgespräch angeboten.
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