Bayerns Genossenschaften steigern Ergebnis deutlich
12.04.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
(Mynewsdesk) München, 12. April 2017 - Die genossenschaftlichen Waren- und Dienstleistungsunternehmen in Bayern haben das Geschäftsjahr 2016 mit dem besten Ergebnis seit fünf Jahren abgeschlossen. Das teilte der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) heute bei einem Pressegespräch in München mit. Die 1.018 Betriebe erwirtschafteten mit rund 18.700 Mitarbeitern in der Summe einen Gewinn von 273,3 Mio. Euro vor Steuern, der um 58,7 Mio. Euro (+27,4 Prozent) über dem Vorjahreswert lag. Positiv wirkten sich insbesondere die gestiegenen Erträge bei Energiegenossenschaften und gewerblichen Genossenschaften im IT-Bereich aus. Der Gesamtumsatz nahm leicht um 108,1 Mio. Euro (0,9 Prozent) auf 11,9 Mrd. Euro ab, weil die Preise für Milch und Agrarerzeugnisse im Jahresverlauf teils erheblich unter Druck standen.
Wirtschaftliche Stabilität durch unternehmerische Vielfalt
„Genossenschaften bereichern die bayerische Wirtschaft“, machte GVB-Präsident Jürgen Gros bei der Präsentation der Geschäftszahlen deutlich. Die Waren- und Dienstleistungsunternehmen seien in 35 Wirtschaftszweigen aktiv und repräsentierten damit eine „breite unternehmerische Vielfalt“. Wie Gros mit Blick auf die sieben bayerischen Regierungsbezirke hervorhob, sind die Genossenschaften im gesamten Freistaat fest verankert. Er wies jedoch auf anstehende Veränderungen in einzelnen Branchen hin, die sich auf die Mitgliederbasis des GVB auswirken werden. So werden sich in der Milchwirtschaft Liefergenossenschaften zu größeren Einheiten zusammenschließen. Dieser Trend zeigt sich auch bei Trocknungsgenossenschaften, die Grünfutter produzieren. Gros machte jedoch deutlich, dass Marktveränderungen auch Chancen bieten: Zum Beispiel erschließe die wachsende Nachfrage nach regionalen und gentechnikfreien Lebensmitteln neue Absatzpotenziale für Genossenschaften, die Milchprodukte, Fleisch, Gemüse oder Wein herstellen.
Hohe Bedeutung von Genossenschaften für Bayerns Landwirtschaft
Den Stellenwert der genossenschaftlichen Organisation für den Agrarsektor hob der GVB-Präsident im Pressegespräch besonders hervor. „Genossenschaften und Landwirtschaft sind seit jeher eng verbunden“, sagte Gros. So seien 60 Prozent der bayerischen Milchbauern Mitglied einer Genossenschaft. Zudem werde ein Viertel der im Freistaat vermarkteten Getreideernte (2016: 1,1 Mio. Tonnen) an 155 Standorten des bayerischen Raiffeisen-Warengeschäfts erfasst. Gros wies darüber hinaus auf die starke Stellung der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken im Kreditgeschäft mit der Landwirtschaft hin. Ihren Marktanteil haben die Institute in den vergangenen zehn Jahren um sieben Prozentpunkte auf 64 Prozent ausgebaut. „Die Genossenschaftsbanken sind der wichtigste Finanzierungspartner der Landwirte im Freistaat“, stellte Gros klar.
Nachbesserung der Novelle des Genossenschaftsgesetzes notwendig
Die GVB-Position zur kürzlich veröffentlichten Empfehlung des Bundeskartellamts zu den Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien bekräftigte der Verbandspräsident: „Milcherzeuger sind die Eigentümer der Molkereigenossenschaften. Sie bestimmen, wie die Anlieferung und Abnahme der Milch vertraglich geregelt wird.“ Ein Eingriff in diese bewährten Strukturen sei deshalb falsch.
Notwendige Veränderungen haben die Molkereigenossenschaften im Freistaat bei der Finanzierung von gemeinsamen Aufgaben der bayerischen Milchwirtschaft angestoßen. Sie befürworten eine privatrechtliche Lösung mit der Gründung eines Vereins, wie Vorstandsmitglied Alexander Büchel ausführte. Dieser Verein soll in Zukunft unter anderem die Butter- und Käsebörse in Kempten unterstützen und sich für die Absatzförderung einsetzen.
Büchel forderte zudem eine Nachbesserung der geplanten Novelle des Genossenschaftsgesetzes. Er warnte davor, die Anforderungen an die Pflichtprüfung von Genossenschaften aufzuweichen, wie es im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen ist. Dadurch würde der Mitgliederschutz ausgehöhlt und die Stabilität von Genossenschaften gefährdet. Der GVB teilt daher die Ansicht des Bundesrats, der sich dafür ausgesprochen hat, von einem Anheben der Schwellenwerte für Pflichtprüfungen abzusehen.
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