Zuordnung des Bestattergewerbes zum Handwerk willkürlich
30.05.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung
Verband unabhängiger Bestatter e.V. und Bundesverband für freie Kammern e.V. vereinbaren Kooperation +++ Zukunftsfähige Kammern brauchen Reformen +++ Zuordnung des Bestattergewerbes zum Handwerk willkürlich +++ Verbände streben Musterprozess an
Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. und der Bundesverband für freie Kammern e.V. haben eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Ziel der Zusammenarbeit soll sein, gemeinsam für notwendige und grundlegende Reformen der Kammerorganisation einzutreten. "Wir sehen die Kammern durchaus als ein wichtiges und daher notwendiges Instrument der wirtschaftlichen Selbstverwaltung", erklären die Verbandsvorsitzenden Kai Lociks und Frank Lasinski übereinstimmend. Dies schließe aber die Bereitschaft und die Notwendigkeit auch zu grundlegenden Reformen der Kammern mit ein, betonen die beiden Vorsitzenden. So sehen beide Verbände in der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft einen überfälligen Schritt zu einer Kammerorganisation, die sich dienstleistungsorientiert und im Wettbewerb um die Mitglieder bemüht.
Für den Verband unabhängiger Bestatter e.V. ist insbesondere die aus seiner Sicht willkürliche Zuordnung der Bestatter zu den Handwerkskammern ein Ärgernis. "Weder historisch noch im Hinblick auf das Tätigkeitsprofil des Berufes ist diese Zuordnung gerechtfertigt", unterstreicht Kai Lociks. Er verweist darauf, dass auf Initiative der Verbände mittlerweile auch von einigen Industrie- und Handelskammern ein Abschluss als "Bestattungsfachwirt IHK" oder "Bestattungsfachkraft" angeboten wird. "Dies zeigt, dass die Kammern durchaus in der Lage sind, der Veränderung im Berufsbild Rechnung zu tragen", betont Lociks. Aus Sicht des bffk ist die generelle durch den Gesetzgeber vorgegebene und von den Kammern verteidigte Zuordnung der Bestatter zu den Handwerkskammern (HWK) vor diesem Hintergrund völlig überholt. Für die Bestatter erweist sich dieser Zwang zur Mitgliedschaft in den HWKn als echter Wettbewerbsnachteil, weil die Mitgliedsbeiträge im Vergleich zur IHK-Mitgliedschaft ungleich höher sind, wie die vom bffk veröffentlichten Beitragsvergleiche zeigen. Mit der vereinbarten Zusammenarbeit wollen die beiden Verbände hier mit Musterprozessen eine Veränderung herbeiführen.
Vereinbart wurde zudem, dass der bffk Mitglieder des Bestatterverbandes beraten wird, die sich ggf. gegen Beitragsbescheide ihrer Kammern wehren möchten, wenn dort der Verdacht auf eine unzulässige Anhäufung von Vermögen aus Zwangsbeiträgen besteht.
Zum Hintergrund:
Der Verband unabhängiger Bestatter e. V. ist ein Verein, in dem Bestatter aus allen Regionen Deutschlands organisiert sind. Die Mitglieder sind mit den heutigen Verhältnissen der Bestattungsbranche unzufrieden und wollen zu einem pietätvollen, individuellen Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen zurückkehren.
Dazu gehört für den Verband, die Hinterbliebenen mit Fairness zu beraten und nicht die schwierige Situation, in die Angehörige durch den Tod eines geliebten Menschen geraten, durch skrupellose Geschäftstätigkeiten auszunutzen.
Der bffk mit rd. 1400 Mitgliedern tritt für eine grundlegende Reform der Kammern in Deutschland mit dem Ziel der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer umfassenden Anhörung im Jahr 2014 für das Jahr 2017 eine Entscheidung zu zwei vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen den Kammerzwang in den IHKn angekündigt
Ansprechpartner: Kai Lociks Kai Boeddinghaus
Kontakt: lociks@bestatterverband.de kai.boeddinghaus@bffk.de
http://www.bestatterverband.de
Verband unabhängiger Bestatter e.V.
Burg 1 36341 Lauterbach
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Eutiner Str. 104 23689 Pansdorf
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