BPI nach Akteneinsicht: Preismoratorium ohne Grundlage
08.06.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
(Mynewsdesk) Aktuelle Verlängerung hin oder her: Die Zwangsmaßnahmen zulasten der pharmazeutischen Industrie haben schon lange keine Grundlage mehr und müssen daher beendet werden. Das bekräftigt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), nachdem er bereits zum wiederholten Mal Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geltend gemacht und die für die Verlängerung des Preisstopps maßgeblichen Arbeitsdokumente im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesichtet hat. „Die in Krisenzeiten eingeführte Maßnahme ist angesichts guter Konjunkturlage und der komfortablen Situation der GKV mit ihren Milliardenüberschüssen nicht zu rechtfertigen“, sagt der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf.
Der Preisstopp und die Zwangsrabatte waren während der Finanzkrise 2009 wegen der drohenden Verschlechterung der Gesamtwirtschaftslage eingeführt worden. Diese blieb aus, trotzdem wurden die Maßnahmen schon mehrmals ohne Not verlängert: „Die vom BMG jetzt vorgebrachte Einschätzung, dass eine Aufhebung des Preismoratoriums Ausgabensteigerungen zur Folge hätte, die sich unmittelbar auf den Zusatzbeitrag auswirken würden, lasse ich als Begründung nicht gelten“, so Zentgraf. „Damit entkoppelt man das Preismoratorium von seinem ursprünglichen Sinn als Stütze der GKV in Krisenzeiten und rechtfertigt eine Zwangsmaßnahme mit hypothetischen Zukunftsszenarien. Die Belastungen der Pharmaindustrie werden institutionalisiert und dagegen wehren wir uns!“ sagt Zentgraf.
Die Einschätzung des BMG, dass von der Außenwirtschaft keine Impulse für die deutsche Konjunktur ausgehen, irritiert angesichts von Exportrekorden und internationalen Diskussionen über deutsche Handelsbilanzüberschüsse sehr. Die in den letzten Jahren immer wieder gerne ins Feld geführte Begründung, die Belastungen der Hersteller seien verhältnismäßig gering, da sie ihre Umsätze vor allem im Ausland erzielten, war aus Verbandssicht ein Affront. „Wenigstens auf diese Begründung wird in der aktuellen Bewertung verzichtet. Denn sie ist falsch: Unsere Branche besteht zu über 90 Prozent aus standortgebundenen, mittelständischen Unternehmen, die ihre Umsätze primär in Deutschland erzielen und erheblich von den Zwangsmaßnahmen betroffen sind“, sagt Zentgraf. Wenn man weiß, dass für einen Ausnahmeantrag auf Befreiung vom Moratorium der Bankrott des Gesamtunternehmens bevorstehen muss, ist es zynisch zu betonen, dass es kaum Anträge auf Befreiung vom Zwangsrabatt wegen schwieriger wirtschaftlicher Lage gegeben habe: „Müssen Unternehmen erst reihenweise insolvent werden, bevor das BMG die Zwangsmaßnahmen als unzumutbar ansieht? Natürlich müssen Unternehmen vorher reagieren, zum Beispiel indem sie sich von den betroffenen Produkten verabschieden. Diese „Begründung“ bleibt ein Affront.“ so der BPI-Vorstandsvorsitzende.
Das Bundesgesundheitsministerium stützt sich in seiner Begründung zur Aufrechterhaltung der Zwangsmaßnahmen ausschließlich auf interne Vermerke und externe Stellungnahmen, neutrale Gutachten wurden dem BPI zum wiederholten Male nicht vorgelegt. Zentgraf: „Wir werden gegenüber dem BMG weiter auf ein Ende der Zwangsmaßnahmen drängen und uns nicht mit Stellungnahmen – besonders der Krankenkassen - und internen Einschätzungen zufrieden geben. Die Pharmaindustrie wird zu Unrecht dauerhaft belastet und damit der Standort Deutschland gefährdet.“
Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann (stv. Pressesprecher), Tel. 030/27909-123, <a href="mailto:aaumann@bpi.de">aaumann@bpi.de</a>
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