ARAG Verbrauchertipps
23.06.2017 / ID: 264559
Politik, Recht & Gesellschaft
Hausverbot für Briefträger
Auch wenn wir alle am liebsten auf Rechnungen und Mahnungen verzichten würden: ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, einem Postboten den Zutritt zum Grundstück zu verwehren, um unangenehme Nachrichten gar nicht erst zu erhalten. Im Gegenteil: Ein lizensiertes Postunternehmen ist durch das Postgesetz sogar verpflichtet, amtliche Post zuzustellen. In einem konkreten Fall erteilte ein Grundstückseigentümer der Postzustellerin Hausverbot. Nachdem dies durch die fleißige Postbotin ignoriert wurde, forderte er von dem Zustellunternehmen eine Unterlassungserklärung. Als auch dies ignoriert wurde, verklagte er das Unternehmen, denn er sah durch diese Ignoranz sein Eigentumsrecht verletzt. Doch nach Angaben der ARAG Experten kann eine Briefzustellung das Eigentum unmöglich beeinträchtigen. Daher verdient der Wunsch, keine unangenehme Post erhalten zu wollen, keinen gerichtlichen Schutz. Die Pflicht des Postunternehmens hingegen muss geschützt werden. Daher war die Klage auch unwirksam (Landgericht Köln, Az.: 9 S 123/13).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Lärm von Außenjalousien auch spät abends erlaubt
In der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt hierzulande die Nachtruhe. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass es - wie so oft - auch hierbei Ausnahmen gibt. Handelt es sich beispielsweise um Rollläden, die auch nach 22 Uhr abends heruntergelassen werden und dabei einigen Lärm verursachen, ist dies erlaubt. In einem konkreten Fall beklagte sich ein Mieter über seinen Nachbarn, der allabendlich seine quietschenden Außenjalousien deutlich nach 22 Uhr betätigte. Dadurch würde sogar sein Kind regelmäßig aus dem Schlaf gerissen. Doch Nachtruhe hin oder her: Die Betätigung von Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Zudem kann keinem Mieter vorgeschrieben werden, wann er seine vier Wände verdunkelt (Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 55 C 7723/10).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Jedes Jahr eine neue Perücke
Auch wenn sich die Krankenkasse zunächst ziert: Laut ARAG Experten haben Patienten, die an totalem Haarausfall leiden, Anspruch auf eine Echthaarperücke. Und zwar jedes Jahr auf eine neue. In einem vorliegenden Fall verlangte die Krankenkasse von einer Kundin, ihre Echthaarperücke, die nach einem Jahr bereits starke Gebrauchsspuren aufwies, reparieren zu lassen. Nach Ansicht der Kasse muss Haarersatz mindestens einige Jahre halten. Doch da eine Reparatur keine dauerhafte Lösung ist und zudem bis zu zwölf Wochen dauert, ist es Betroffenen nicht zumutbar, so lange ohne Perücke zu leben, befanden die Richter (Sozialgericht Koblenz, Az.: S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50674 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.05.2025 | BVIZ e. V.
BVIZ übernimmt offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in NRW
BVIZ übernimmt offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in NRW
20.05.2025 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsräte-Preis 2025: Die Shortlist steht
Deutscher Betriebsräte-Preis 2025: Die Shortlist steht
20.05.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
19.05.2025 | Mentoren-Media-Verlag GmbH
"Wir können alles - auch die Zukunft!" - Das neue Buch von Waltraud Hermann
"Wir können alles - auch die Zukunft!" - Das neue Buch von Waltraud Hermann
19.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Syrien bedankt sich bei König Mohammed VI. für die Wiedereröffnung der marokkanischen Botschaft in Damaskus
Syrien bedankt sich bei König Mohammed VI. für die Wiedereröffnung der marokkanischen Botschaft in Damaskus
