10 Jahre Health Claims 10 Jahre Hängepartie Dringender Handlungsbedarf bei Botanicals
28.06.2017 / ID: 265010
Politik, Recht & Gesellschaft
(Mynewsdesk) Am 1. Juli feiert die Health Claims Verordnung ihren 10. Geburtstag der Gültigkeit. Doch bis heute hat die Europäische Kommission es nicht geschafft, die Health Claims für Botanicals zu prüfen. Für den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gibt es daher keinen Grund, das Jubiläum zu feiern. Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI: „Die gesundheitsbezogenen Angaben bei pflanzlichen Stoffen und Zubereitungen sind weiterhin ungeprüft, werden auf Verpackungen gedruckt und können in der Werbung genutzt werden. Hier wird der Verbraucherschutz seit Jahren missachtet.“
Die Health Claims Verordnung aus dem Jahr 2006 legt fest, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind, wenn sie wissenschaftlich bewertet und von der EU-Kommission zugelassen sind. Die Umsetzung der Verordnung wurde von der Kommission jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt, als absehbar war, dass viele der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich belegbar sind. Seitdem hat sie zwei Stellungnahmeverfahren angestoßen. Aktuell läuft die so genannte REFIT-Befragung, deren Aufbau schon wieder Spielraum für jegliche gewünschte Deutung lässt. So ist kaum absehbar, wie lange noch mit nicht überprüften und eventuell überzogenen Werbeaussagen der Eindruck erweckt werden darf, dass Lebensmittel einen gesundheitlichen Zusatznutzen haben.
Gerbsch: „Alle ausstehenden Bewertungsverfahren müssen abgeschlossen werden. Eine Aufweichung der Health Claims Verordnung wäre für den Verbraucher trügerisch: Pflanzliche Produkte, die wie ein Arzneimittel anmuten, aber keiner behördlichen Prüfung unterliegen, können dann nicht von überwachten und sicheren Arzneimitteln unterschieden werden. Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören nicht in den Markt. Die Bundesregierung muss endlich auf die Durchsetzung des längst geltenden europäischen Rechts bestehen.“
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