Gründungszuschuss beantragen
07.09.2011 / ID: 27285
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Bundesregierung weicht von Ihren Plänen, den Gründungszuschuss dramatisch einzuschränken, nicht ab.
Am 1.11.2011 soll das Gesetz zur "Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" in Kraft treten.
Darin ist vorgesehen, dass der bisher gültige Rechtsanspruch aufgegeben und in eine Ermessenleistung umgewandelt wird. Zugleich wird das gesamte Budget von 1,7 Mrd. EURO um 77 Prozent auf 400 Mio. EURO gekürzt. Das bedeutet, dass künftig nur noch jeder vierte Antrag genehmigt werden kann. Gleichzeitig wird der Förderzeitraum von 9 auf 6 Monate reduziert.
Da das Antragsverfahren auch weiterhin vorsieht, dass die Gewerbeanmeldung vor der Beantragung erfolgen muss, entfällt mit diesem Gesetzentwurf für viele Gründer die notwendige Planungssicherheit.
Im Jahr 2010 entstanden durch den Gründungszuschuss 250.000 Arbeitsplätze. Experten erwarten nach der Gesetzesänderung einen dramatischen Einbruch der Existenzgründungen.
Bis 31.10.2011 werden die Anträge noch nach dem alten Recht bewilligt. Für potentielle Gründerinnen und Gründer bedeutet dies, dass sie ihre Pläne kurzfristig umsetzen sollten um somit noch den Gründungszuschuss im bisherigen Umfang bewilligt zu erhalten.
Die dykiert beratung aus München unterstützt Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit und hilft bei der entsprechenden Beantragung.
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