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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Brigitta Mehring
ARAG Verbrauchertipps zum Thema Weihnachtsfeier
04.12.2017 / ID: 278143
Politik, Recht & Gesellschaft
Zu viel Glühwein kann doppelt schaden
Gehört der Besuch des Weihnachtsmarktes zum offiziellen Teil einer betrieblichen Weihnachtsfeier, dann sind Unfälle durch die Berufsgenossenschaften versichert. Das gilt auch für den Hin- und Heimweg. Der Ort der Feier spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle, wissen ARAG Experten. Entscheidend ist, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird. Starker Alkoholkonsum kann jedoch zu einem Verlust des Unfallschutzes führen. Und zwar dann, wenn der Alkoholeinfluss die wesentliche Ursache des Unfalls darstellt. Da die meisten Schäden auf dem Heimweg von der Firmenfeier passieren, empfiehlt es sich, ein Taxi zu nehmen oder eine private Mitfahrgelegenheit zu nutzen. Wer unbedingt mit dem eigenen Auto fahren möchte, sollte aber Umwege vermeiden. Denn versichert ist nur der direkte Weg nach Hause (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 139/05).
Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
Weihnachtsfeier, aber sicher...
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung zu einem Unfall, gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird und diese allen Beschäftigten offen steht. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Hin- und Rückweg. Die ARAG Experten weisen allerdings auf Einschränkungen hin: Spätestens wenn der Chef nach Hause geht, kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet. Der Versicherungsschutz kann aber auch schon vorher entfallen, wenn nur noch ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter anwesend sind. Denn dann handelt es sich unter Umständen nur noch um ein privates Zusammensein (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 71/06).
Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
Alle Jahre wieder - Hochsaison für Taschendiebe
Gerade in der Vorweihnachtszeit ist es wichtig, sehr achtsam mit seinen Wertgegenständen umzugehen. Auf gut besuchten Weihnachtsmärkten und in vollen Innenstädten haben Trickdiebe ein leichtes Spiel. Taschen eng am Körper halten, wenig Bargeld mit sich führen, Geldbörsen vor Einblicken schützen und Kinderwagen nicht als Taschendepot benutzen - das sind die grundlegenden Tipps der ARAG Experten. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, zahlt womöglich die Hausratversicherung. Allerdings nur, wenn der Diebstahl unter Gewaltanwendung oder -androhung ausgeführt wurde. Findet er heimlich und unbemerkt statt, wird kein Schadensersatz gewährt.
Download des Textes unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
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