Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Verbrauchertipps


Politik, Recht & Gesellschaft

Gebühren sparen bei Ebay Auktionen
Je höher der Verkaufspreis bei Online-Auktionen, desto höher die Kosten für die Auktion. Um Geld zu sparen, hatte daher ein findiger Verkäufer ein noch original verpacktes E-Bike mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion für nur 100 Euro angeboten. In der vorangestellten Artikelbeschreibung nannte er aber in Großbuchstaben den korrekten Preis für das nagelneue Bike, nämlich 2.600 Euro, als einmalige Kosten mit dem deutlich sichtbaren Hinweis "Beschreibung lesen". In der weiter unten stehenden Beschreibung erklärte der Auktionator die Hintergründe für seine trickreiche Preisangabe. Es kam, wie es kommen musste: Ein williger Käufer wollte lediglich die 100 Euro zahlen, der Fall landete vor Gericht. Das Urteil ging gut aus für den Verkäufer, da die Richter der Ansicht waren, es sei ausreichend erkennbar gewesen, dass der Gesamtpreis höher war. Damit war hier das individuell Vereinbarte maßgelblich (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 59/16). Die ARAG Experten raten allerdings, auf zweideutige Preisangaben bei Online-Auktionen zu verzichten und sich beim Erstellen des Angebotes an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zu halten.

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Keine Standortschließung ohne Zustimmung des Betriebsrates
Standortschließungen sind bei Unternehmen keine Seltenheit. Oft wird bereits Jahre zuvor in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, wann genau welcher Standort geschlossen wird. Um Arbeitnehmer zu schützen, ist dieses Datum für die Schließung bindend, so die ARAG Experten. Überlegt sich das Unternehmen anschließend, den Standort doch schon vorher dicht zu machen, kann sich der Betriebsrat quer stellen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, sich an die zeitlichen Vorgaben aus der Vereinbarung zu halten. In einem konkreten Fall wollte ein Kölner Unternehmen bereits zwei Jahre früher einen Standort schließen, wovon 180 Arbeitnehmer betroffen gewesen wären. Als sich der Betriebsrat weigerte, stellte die Firma beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle. Dieser Antrag wurde jedoch vom Landesarbeitsgericht Köln in zweiter Instanz abgelehnt (Az.: 8 TaBV 32/17).

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Darf amn auf einem Parkplatz für die Fahrprüfung üben?
So verlockend es ist, auf einem großen, leeren Parkplatz noch ein wenig am Feinschliff des fahrerischen Könnens zu feilen - ARAG Experten raten Fahrschülern dringend davon ab, auf einem öffentlichen Parkplatz zu üben; denn es ist verboten. Dabei ist es unerheblich, ob Mama oder Papa als Beifahrer aufpassen. Wer einen öffentlichen bzw. für jedermann zugänglichen Parkplatz ohne Führerschein befährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar (Straßenverkehrsgesetz, § 21). Der einzige Ort, an dem Nachwuchsfahrer etwas Praxis sammeln dürfen, ist auf rein privaten, umschlossenen Grundstücken, wie etwa dem elterlichen Hof.

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