MIT kritisiert CDU-Landtagsfraktion bei Wahlrechtsreform
25.01.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
BADEN-BADEN / RASTATT. Mit den Worten "Erst das Land, dann die Partei und erst dann die Person" kritisiert Rolf Buttkus, Ehrenvorsitzender der MIT Baden-Baden / Rastatt (http://www.mittelstand-bad-ra.de) und Bezirksvorsitzender der MIT Nordbaden, das Verhalten der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. Diese hat im Alleingang einstimmig einer Änderung des Landtagswahlrechts eine Absage erteilt und damit die Koalitionsvereinbarung von Grüne und CDU ad absurdum geführt. Beide Parteien hatten für die laufende Legislaturperiode eine Änderung des Wahlrechts vereinbart. "Hätten die Abgeordneten der CDU im Interesse des Landes und ihrer Partei gehandelt, hätte es sicher keine Ablehnung der Wahlrechtsreform gegeben", ist sich Rolf Buttkus sicher.
"Parlament sollte immer Anspruch haben, Spiegelbild der Gesellschaft zu sein"
Ein Parlament, so Rolf Buttkus, sollte immer den Anspruch haben, Spiegelbild der Gesellschaft zu sein. "Es muss möglichst viele Facetten abbilden und von Frauen und Männern möglichst paritätisch besetzt sein. Nicht nur im Blick auf den extrem geringen Frauenanteil wird der Landtag Baden-Württemberg diesem Anspruch nicht gerecht. Vor allem auch hinsichtlich des Unternehmeranteils unter den Abgeordneten sehen wir als MIT ein erhebliches Defizit. Und ganz besonders sehen wir dieses Defizit bei der Union. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich." Das Argument, wonach das bestehende Wahlrecht eine enge Bindung des Abgeordneten an den Wahlkreis fördere, nannte Buttkus "fadenscheinig" (Bericht Badisches Tagblatt vom 24.01.2018). "Wenn wir als Union mit guten Ergebnissen wieder Wahlen gewinnen wollen, müssen wir den Wählerinnen und Wählern ein ganz hervorragendes Angebot unterbreiten. Mit einer Landesliste könnten wir dem Wähler ein ausgewogenes Kandidatentableau unterbreiten."
"Eine Landesliste wird sicher nicht dazu führen, dass sich ein Abgeordneter seinem Wahlkreis weniger verbunden fühlt"
"Ziel muss sein, dass wir die Wahlkreise mit hervorragenden Ergebnissen gewinnen. Unsere Kandidaten sollen als Wahlkreisgewinner in den Landtag einziehen. Mit einer Landesliste müssen Kandidaten gleich mehrere Hürden nehmen. Vor Ort und schließlich auf einem Landesparteitag, wo sie einen guten Listenplatz erkämpfen müssen. Die Nominierung im Wahlkreis ist die größte Hürde - schon allein deshalb kann die Landesliste nicht dazu führen, dass sich ein Abgeordneter seinem Wahlkreis weniger verbunden fühlt. Dieses Scheinargument der Gegner einer Reform lasse ich nicht gelten", so Rolf Buttkus, der als Bundesvorstandsmitglied der MIT auch in dieser Frage mit Kollegen aus anderen Bundesländern in einem engen Kontakt steht.
"Personalisierte Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Liste hat sich bewährt"
Tatsächlich führt der Landtag Baden-Württemberg in der Statistik "Berufliche Gliederung der Abgeordneten" unter Punkt "5.4 Unternehmer, selbständige Gewerbetreibende" für die CDU-Fraktion lediglich 2 von insgesamt 42 Abgeordnete auf. Insgesamt sind nur 13 "Unternehmer, selbstständige Gewerbetreibende" Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg, der aus 143 Abgeordneten besteht. Landesweit hat die CDU im März 2016 im Vergleich zur vorherigen Landtagswahl 12 Prozent verloren. Im Wahlkreis 33 (Baden-Baden / Bühl) waren es 14 Prozent. Rund 15 Prozent erzielte die AFD. In ihrem Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU vereinbart, ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Liste einzuführen. "Nur mit einer Liste können wir dem Wähler ein interessantes Personalangebot unterbreiten und zugleich dafür sorgen, dass das Parlament die baden-württembergische Gesellschaft in seiner ganzen Breite besser abbildet. Das personalisierte Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Liste hat sich bewährt", meint Rolf Buttkus. Es wäre an der Zeit gewesen, den baden-württembergischen Sonderweg zu beenden.
Bildquelle: Landtag BW
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